Datenschutz-Rechtsverstösse (sei es im Zusammenhang mit Pacht-Doppelzahlungsforderungen oder aus anderen Gründen) sollten konsequent beim Berliner Beauftragten für Datenschutz zur Anzeige gebracht werden. Die vorgesehenen/möglichen Bußgelder sind sehr erheblich. Die Rechtsbrecher sind persönlich bußgeldpflichtig (nicht der KGV). Siehe: