Gert Schoppa (Berlins Obergärtner) und seine ungeklärte Ignoranz bei der Bekämpfung von Korruption und der Ausübung von Unrecht durch Dritte.
Auch zur „SED-Parteihochschule Karl Marx“ und zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.02.2017 (BVerwG 2 C 25.15) und mehreren Urteilen und Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts.
Eine Meinungsäußerung von Axel Quandt, Oberamtsrat a.D.,
Diplom-Verwaltungswirt, Diplom-Soziologe, Berlin den 20.10.2024
Vorbemerkung: In einer Reihe von Vorbesprechungen zeigte sich, dass einigen Kleingärtnern, vor allem aus dem Ostteil Berlins, die hier dargelegte Kritik an Gert Schoppa nicht weit genug geht. Aus rechtlichen Gründen blieb es jedoch bei der vorliegenden Fassung. Dieser Artikel ist Teil einer Artikelserie, die fortgesetzt wird. Er wurde verfasst mit Blick auf die Mehrheit der anständigen Kleingärtner und Funktionsträger; darunter auch Viele, die heute ebenso wie schon in der DDR ein anständiges und verdienstvolles Leben geführt haben, so wie es auf die Mehrheit der Menschen in Ost und West auch insgesamt zutrifft.
Auch wir kritische und achtsam gewordene Berliner Kleingärtner lieben unsere Gärten, sind Gartenfreunde mit Herz und Seele. Wenn Gert Schoppa aber dem BRANDBRIEF-Verein (Vorsitzender ist Axel Quandt), der sich für das Kleingartenwesen und für Korruptionsbekämpfung zum Schutze der Mehrheit der Anständigen einsetzt, und dessen Mitgliedern öffentlich den Vorwurf macht bzw. diese dem Verdacht aussetzt, dass sie das Kleingartenwesen vernichten wollten, dann ist dieses in höchstem Maße absurd und perfide, und dann muß er sich auch seinerseits harte Kritik anhören. Immerhin ist er Präsident des Landesverbands und war früher dort Schatzmeister (ebenso wie Viola Kleinau). Sensibelität sollte also erwartet werden dürfen bzw. ratsam sein. Eines hat Schoppa aber mit seiner perfiden Kritik gezeigt: Ein Agieren seinerseits ist möglich, wenn er will (fragt sich nur wogegen und gegen wen).
Woher speisen sich Schoppas Ängste, wenn nicht aus dem Bewußtsein, dass meine Kritik, und die Kritik vieler anderer kritischer Kleingärtner, in Wahrheit berechtigt ist ? Denn angesprochen wurden Einzelfälle. Dass es davon leider nicht nur einen gibt, ist nicht unsere Schuld, sondern die der Täter in Korruptionszusammenhängen. Schoppa machte in öffentlicher Äußerung deutlich, dass er von einem hoffnungslos sachfremden Korruptionsbegriff ausgeht (Link dazu HIER / Link Nr.1).
Über Schoppas peinlichen Auftritt beim Landesverbandstag, sein Wortgeklingel, sein Feigenblatt-Pseudo-Aktivismus, seine verschleierte Tatenlosigkeit ... wurde auch bereits berichtet (Link dazu HIER / Link Nr.2). Es kann keinen Zweifel geben: Der Schutz des Kleingartenwesens und der Kleingärtner hat nichts zu tun mit dem Schutz verkrusteter und verknöcherter Verbandsstrukturen (vgl. dazu die von Schoppa mißachteten sechs Thesen einer möglichen Reform: Link dazu HIER / Link Nr.3). Die Berliner Kleingartenflächen sind in den letzten Jahren sehr geschrumpft; andererseits hat das Kleingartenwesen an Ansehen verloren, bspw. durch den Pankower Kleingartenskandal. Über all dies haben MORGENPOST, TAGESSPIEGEL, BZ, Berliner Zeitung, Berliner Kurier, RBB, RTL-Online ... , und die Sozialen Medien unzählige Male berichtet.
Man darf den Eindruck haben, dass Schoppa stark zögert (um es sehr vorsichtig auszudrücken) heisse Eisen richtig ernsthaft anzufassen. Die verkrusteten und kostenintensiven Verbandsstrukturen jedenfalls tastet er nicht an, stellt hier nichts ernsthaft zur Disposition, abgesehen von lächerlichem Wortgeklingel und Phrasen, die an hohles Agitationsspektakel erinnern. Wovor hat er Angst ? Hält er sich für gefährdet ? Gibt es Verwerfungen in seiner Vita ? Dann wäre seine Eignung als Präsident des Landesverbands Berlin der Gartenfreunde zu hinterfragen.
Gert Schoppa und die SED-Parteihochschule Karl Marx.
Gartenfreunde aus Weißensee und Pankow baten uns bei Kleingärtnertreffen um Thematisierung. Zu fragen ist, ob Schoppas Verbandspolitik und seine Vita dem Schutz und Ansehen des Berliner Kleingartenwesens nutzt. Die Situation insgesamt ist schlimm genug. Moderate liebliche Fotos, die den immer lächelnden Schoppa zusammen mit Kommunalpolitikern zeigen, sprechen nicht wirklich für entschlossene Einsatzbereitschaft im Dienste der Schrebergärtner.
Die Hochschulen der DDR hatten ein hohes Niveau. In den Jahren meiner Berufstätigkeit im Ostteil Berlins konnte ich mich davon
überzeugen. Da ist Selbstbewußtsein berechtigt und angebracht. Bei der SED-Parteihochschule Karl Marx sind jedoch, auch im Kontext des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.02.2017 (BVerwG
2 C 25.15), sehr kritische Anmerkungen angebracht.
Gert Schoppa (Diplomgesellschaftswissenschaftler), Absolvent der SED-Parteihochschule Karl Marx, teilte uns mit Schreiben vom 26.9.24 auf Anfrage mit, dass diese Parteihochschule nicht dem Ministerium für Staatssicherheit unterstellt war (was wohl zutrifft), sondern: „... eine Einrichtung des Zentralkomitees der SED und nach den Gesetzen der DDR als Hochschule staatlich anerkannt und zugelassen“.
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich 2017 im o.g. Urteil zur SED-Parteihochschule Karl Marx geäußert (mit mehrfachen Verweisen auch auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts). In dem Urteil werden einem anderen Diplomgesellschaftswissenschaftler (einem anderen Absolventen dieser Hochschule) diejenigen Zeiten nicht als anrechenbare Vordienstzeiten anerkannt, die er in der DDR zurückgelegt hat, nachdem er die SED-Parteihochschule Karl Marx als Diplomgesellschaftswissenschaftler absolviert hatte. Interessanter ist dabei die Begründung:
Denn in dem Urteil wurde –ganz grundsätzlich- hervorgehoben, dass die Absolventen dieser SED-Parteihochschule nach dem Studienabschluss zwar in sehr unterschiedlichen Bereichen der DDR bzw. des Staates und der Partei tätig waren, dass aber, unabhängig von strafrechtlichen Zusammenhängen, alleine schon die Tatsache des Absolvierens dieser Hochschule eine sehr erhebliche Eigenbedeutung hat für die juristische und moralische Bewertung der dann später erfolgten Berufstätigkeiten in Staat und Partei. Hier geht es spezifisch nicht um die normalen früheren DDR-Bürger, an deren respektabler Lebensleistung in der ganz großen Mehrheit nicht gezweifelt werden kann.
In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird im einzelnen ausgeführt:
Nr. 28 der Urteilsbegründung: Es ging um eine „... herausgehobene Nähe zum Herrschaftssystem der DDR“ , also bei weitem nicht nur um eine Gesinnung und/oder eine Treue zur DDR. Das ist eine ganz andere Hausnummer.
Nr. 28 + 29 der Urteilsbgründung: „Solche Dienstzeiten“ vollzogen sich „außerhalb des Rahmens einer rechtsstaatlichen Verwaltung ... in dem die Beschneidung individueller Freiheit und die Ausübung von Unrecht zu den Herrschaftsmitteln gehörten“.
Nr. 31 der Urteilsbegründung: „... es kommt auch nicht darauf an, ob die ... erfasste Systemnähe in jedem Einzelfall ihren Ausdruck in der Repression gegen die Bevölkerung auch unter Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen findet (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.2.2004 – 2 C 5.03)“.
Bezüglich der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Relevanz, so heisst es weiter, können diese Personen „mit solchen Personen gleichgesetzt werden, die durch ihr Zutun es überhaupt erst ermöglicht haben, dass ein Staat (fort-) besteht, der solche Unrechtshandlungen zum Herrschaftsinstrument erhebt“.
Nocheinmal: Alleine schon der Umstand, dass jemand ein Studium an der SED-Parteihochschule Karl Marx angestrebt und absolviert hat, zeugt von der herausgehobenen Nähe zum Herrschaftssystem der DDR (was weitaus mehr ist als nur eine Befürwortung des Systems der DDR). Vgl. dazu, neben der hier dargelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts, auch das Urteil des OVG Münster vom 2.2.2001 (12 A 2446/98).
Das Bundesverwaltungsgericht hebt in dem o.g. Urteil in der Nr.1 der Leitsätze hervor, dass die SED-Parteihochschule Karl Marx vergleichbar der Akademie für Staat und Recht ist. Bei beiden handelt es sich nicht um normale Hochschulen der DDR (deren hoher Bildungsstandard unzweifelhaft ist). Siehe im Weiteren dann ...
Nr. 17 der Urteilsbegründung: Es ging um die Vorbereitung „auf eine (künftige) Leitungsfunktion im ... Staatswesen vor allem eine intensive ideologische Schulung ..., wohinter die Vermittlung rein fachlicher ... Kenntnisse deutlich zurücktrat“. Systemtreue dominierte alles – und dazu gehörte auch die Tabuisierung peinlicher Defizite.
Die gesamte höchstrichterliche Rechtsprechung wirft, in juristischer und moralischer Hinsicht, ein verheerendes Licht auf die SED-Parteihochschule Karl Marx – und legt große Skepsis ggü. den Absolventen bzw. deren späterer Berufstätigkeit nahe. Ich habe die vorgenannte Rechtsprechung ebenso studiert wie die Geschichte der SED-Parteihochschule Karl Marx. Ich sehe Gründe, an der Fähigkeit der Absolventen zu zweifeln, sich für Unrechtsbekämpfung im Kontext rechtsstaatlicher Überzeugungen einzusetzen.
Da ist einerseits das fragwürdige Absolvententum des Gert Schoppa (der ja überdies in sozialen Medien seine Zeit an der SED-Parteihochschule Karl Marx ausdrücklich hervorhebt – wobei kritische Reflektion nicht erkennbar ist).
Und da ist andererseits sein nach meiner Überzeugung und nach der Überzeugung vieler Anderer kaum erkennbares Engagement im Kampf gegen Korruption und im Kampf gegen die Ausübung von Unrecht im Kleingartenwesen.
Beides sollte nicht losgelöst voneinander betrachtet werden.
Es wundert nicht, dass gerade Kleingärtner aus dem Ostteil Berlins, die in der DDR aufgewachsen sind, auf diese Zusammenhänge hingewiesen haben. Schoppas handlungsarmes Wortgeklingel, sein Feigenblatt-Scheinaktivismus und seine Spiegelgefechte sind ebenso wenig hilfreich wie die moderaten lieblichen Fotos, die den immer lächelnden Schoppa zusammen mit Kommunalpolitikern zeigen.
Gert Schoppa wird dem Berliner Kleingartenwesen auch zukünftig weder Segen noch Rettung bringen, und auch keine Reform der verkrusteten und verknöcherten Berliner Verbandsstrukturen. Eine sehr tiefgreifende Reform wäre dringend nötig – nicht jedoch hohles Agitationsspektakel mit Feigenblattfunktion.
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