- 13.8.2023 (ergänzt am 23.8.2023)-

 

Die starke Kleingärtner-Schutzvorschrift des § 10 Abs.3 BKleingG wird ja weiterhin bewußt ignoriert. Sinnlose Panikmache ufert aus:

 

Werden Pankower Kleingärtner, wie von Tim Eisert gefordert, das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten ...

 

... und die Alt-BV-Vorstandsmitglieder (Viola Kleinau, Gerd Hardt, u.a. ...) damit im Ergebnis auch in Schutz nehmen vor etwaigen Versuchen einer vereinsrechtlich-gesamtschuldnerischen Inanspruchnahme zu persönlichen Regresszahlungen ?

 

Die Pankower Kleingartenvereine müssen dem nicht zustimmen. Wenn aber doch, dann bitte mit wahrheitsgemäßen Angaben und unter Beachtung der jeweiligen Satzung.  Ansonsten könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Kleingartenverein ruinieren.

 

 

Unbedingt zu beachten ist folgendes:

 

 

 

1)     Pflichten zur „Pachtzahlung oder Doppelpachtzahlung …“   sind reines Individual-Vertragsrecht und ergeben sich AUSSCHLIEßLICH nur aus dem jeweiligen Unterpachtvertrag. Beschlüsse (des Vorstands oder der Mitgliederversammlung), die DIESBEZÜGLICH explizit Pflichten erweitern sollen, sind unwirksam. Entsprechende an die Kleingärtner gerichtete Zahlungsaufforderungen sind infolgedessen rechtswidrig. Das ist völlig unstrittig und diskussionsunwürdig. Denkbar wäre dann nur eine an die Kleingärtner gerichtete „Bitte“ zur Zahlung (juristisch praktisch eine „Schenkung“) und zwar unter ausdrücklicher Betonung der reinen Freiwilligkeit. Der Bezirksverband bzw. die BV-Alt-Vorstandsmitglieder werden eine solche Zahlung gewiß begrüßen: Vgl.:  HIER.

 

 

2)     Wenn Kleingärtner und die einzelnen Vereine das beim Bezirksverband veruntreute Geld erstatten wollen/sollen, dann geht das nur explizit im Wege der „Einmalumlage/Sonderzahlung“ (hier muß auf die Wortwahl geachtet werden). Das aber ist nur zulässig, wenn die jeweilige Vereinssatzung es sprachlich konkret zulässt (konkret auch in exakt definierter Höhe). ANSONSTEN müsste erst die Satzung geändert werden und die Änderung im Vereinsregister eingetragen werden (erst dann ist die Änderung wirksam). Geschieht das nicht, dann sind infolgedessen entsprechende an die Kleingärtner gerichtete Zahlungsaufforderungen rechtswidrig. Das ist völlig unstrittig und diskussionsunwürdig. Denkbar wäre dann nur eine an die Kleingärtner gerichtete „Bitte“ zur Zahlung (juristisch praktisch eine „Schenkung“) und zwar unter ausdrücklicher Betonung der reinen Freiwilligkeit. Der Bezirksverband bzw. die BV-Alt-Vorstandsmitglieder werden eine solche Zahlung gewiß begrüßen: Vgl.:  HIER.

 

 

Wenn gegen einen der beiden o.g. Punkte von einem örtlichen KGV-Vereinsvorstand verstoßen wird und Kleingärtner sich infolgedessen zur Wehr setzen, dann könnten auflaufende Gerichts- und zu erstattende Anwaltskosten einen Verein ggf. ruinieren.  Mehrere Pankower Kleingartenvereine beraten untereinander zwecks gemeinsamer (ggf. dauerhafter) Beauftragung eines Anwalts zum Zwecke der entschlossenen Interessenvertretung Pankower Kleingärtner und Pankower KGV ggü. dem Bezirksverband  (HIER).

 

 

 

ZIVILRECHT:   Zum Thema „persönliche vereinsrechtlich-gesamtschuldneriche Haftung des kompletten Vorstands“:  HIER.

 

KLEINGARTENRECHT:   Auch bei Kündigung eines Zwischenpachtvertrages aufgrund von Pflichtverstößen durch den Bezirksverband bleiben gemäß § 10 Abs.3 BKleingG die Unterpachtverträge UNVERÄNDERT als Kleingarten-Unterpachtverträge bestehen. Dazu das Bundesverfassungsgericht:  HIER.

 

STRAFRECHT:   Zum Thema „Straftatbestand wegen des Verdachts der Untreue auf Seiten von Vorstandsmitgliedern“:  HIER.

 

 

 


Wir befürworten die Zielsetzungen von  Transparency International Deutschland e.V.  und die des  Anti- korruptionsvereins Berlin e.V.  und unterstützen beide Organisationen :  

 

 

Wir befürworten ausdrücklich die Zielsetzungen von  "Pro Polizei Berlin e.V.".  Dafür gibt es viele Gründe. Einbrüche in Kleingarten-Lauben sind zahlreich, Vandalismus weit verbreitet. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist wichtig, ebenso die Unterstützung -auch medial- ihrer Arbeit.

 

https://www.pro-polizei-berlin.de/

 

 

 

 

 

 

 

Ich unterstütze politische Bestrebungen, die sich EHRLICH für das Kleingartenwesen einsetzen - und nicht nur Wählerstimmen der Kleingärtner erschleichen wollen. Als zunehmend übelriechend und unästhetisch empfinde ich es, wenn Politiker den Wert des Kleingartenwesens im Munde führen, tatsächlich aber dessen Unterhöhlung betreiben oder nicht verhindern. Denn ein solcher Widerspruch der Verlogenheit und Vernebelung gehört, wo er in Erscheinung tritt, angeprangert.                                            

Axel Quandt  (Herausgeber)