Hier (unten) die Alt-Titelseite bzw. die meisten  Artikel/Veröffentlichungen aus der Zeit vor Dezember 2019.

 

 

 

 

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Aktualisierung vom 4.12.2019 :    Viola Kleinau  und  Friedhelm Schipper sind aus der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH

ausgeschieden:       Sie sind nicht mehr Geschäftsführer der GmbH und auch nicht mehr Anteilseigner. Ihre Eigentumsanteile haben  BEIDE  an Petra Henning, der langjährigen Lebensgefährtin von Friedhelm Schipper, übertragen. Dies geschah -in zeitlicher Hinsicht- einige Wochen nach dem Beginn der öffentlichen Kritik. 

 

Siehe dazu auch unsere Pressemitteilung vom 20.8.2020      h i e r     ("Nicht verwandt und nicht verschwägert" - Auch nicht mit sich selbst ? )

 

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Morddrohungen   -  und keinerlei Liebesgrüße, wohin man auch blickt :

Im  Pankower  Kleingartenwesen  schwelen  starke  Differenzen  und  verbreitet  sich  verbitterter  Unmut,  der  in  Berlin  zunehmend   wahrgenommen  wird   (Teil III).

 

                                                                                                                                                                                                                       -Artikel vom 4.Oktober 2019-

 

 

Es gab, wie am 15.9.2019 auf einer KGV-Mitgliederversammlung in Berlin-Pankow berichtet wurde, Morddrohungen gegen Viola Kleinau (Vorsitzende des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow) und Friedhelm Schipper (Stellvertreter von Frau Kleinau im Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow und, bis vor kurzem, Vorsitzender des "KGV Am Koppelgraben").

Ob diese Drohungen im Zusammenhang stehen mit der öffentlichen Kritik an den beiden Pankower Kleingartenfunktionären, kann nur vermutet werden. Auch der Herausgeber der "Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht (Liebesgrüße vom Gartenzwerg)" hatte bereits anonyme Droh- und Schmähbriefe erhalten. Möglicherweise sehen hier -angesichts der öffentlichen Streitigkeiten und wachsenden Spannungen- einige Soziopathen die Chance, sich wichtigtuerisch in Szene zu setzen und masturbativ ihrem Ego zu schmeicheln.

 


Kurze Chronologie einiger der Ereignisse :

-  Im Jahre 2016 wird die "VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH" gegründet.
Gegenstand     "Verwaltung und Vermittlung  (Verkaufsmanagement und Maklertätigkeit)  von: Wochenendgrundstücken,  Datschenanlagen , Siedlungsanlagen, Erholungsanlagen ...".   Viola Kleinau und Friedhelm Schipper sind Mitbegründer, Gesellschafter und Geschäftsführer. Den meisten Pankower Kleingärtnern (jedenfalls allen, mit denen wir gesprochen haben) war diese GmbH-Gründung bis zum Jahre 2019 nicht bekannt.

Zum Handelsregister-Text   h i e r 


-  Im Juli 2019 kritisieren die "Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht (Liebesgrüße vom Gartenzwerg)" das Bestehen von Interessengegensätzen, u.a. mit der Formulierung "Wenn Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer einer Makler-GmbH für Datschenanlagen sind".

Da im Jahre 2017 ein Teil der Grundstücksfläche (sie gehörte bis dahin einer "schlafenden" Erbengemeinschaft), auf dem sich die "Kleingartenanlage Am Koppelgraben" befindet, an einen bekannten Bau- bzw. Grundstücksinvestor verkauft wurde, stellten sich Einige unter anderem auch die Frage, wer -ggf. vielleicht informell/inoffiziell- den Verkauf angebahnt oder Tips gegeben und die Erbengemeinschaft aufgeweckt/wachgeküsst hat. Ob die "VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH" hier irgendeine Rolle gespielt hat, ließ sich nicht belegen und beweisen. Aber die Gerüchte, die sich in diesem Zusammenhang ergaben, vielleicht geradezu ergeben mußten, und die nicht unbedingt zu mehr Liebe und Freundschaftsgefühlen im bedrohten Pankower Kleingartenwesen führten, sprechen unserer Meinung nach dafür, daß im Kleingartenwesen eine Verwicklung in Interessengegensätze unbedingt unterbleiben sollte.

Zu den Erläuterungen über die bestehenden Interessengegensätze  h i e r


-  In einem Schreiben vom 24.Juli 2019 (verfasst von einer Kleingärtnerin, die offenbar der Frau Viola Kleinau nahesteht), es wurde an viele Pankower Kleingärtner verteilt, wird die Kritik der "Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht (Liebesgrüße vom Gartenzwerg)" zurückgewiesen. In dem Schreiben heisst es unter anderem (warnend) :   "Es droht der Zerfall des gesamten Vorstands des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde".

 

-  Mit Wirkung vom 8.August 2019 tritt Friedhelm Schipper vom Amt des Vorsitzenden des "Kleingartenvereins Am Koppelgraben" zurück. Zwei Tage vorher hatte er auf einer Versammlung kritisiert (unserer Meinung nach neigt Herr Schipper zwar nicht zur Selbstkritik, aber dafür um so mehr zum Schmollen), daß er sich bei den benannten strittigen Angelegenheiten, und der gegen ihn erfolgten öffentlichen Kritik, von einigen der Mitglieder seines Kleingartenvereins (bis hinein in den Vorstand desselben) nicht annähernd hinreichend unterstützt sieht. Anmerkung unsererseits dazu:  Wenn Herr Schipper und Frau Kleinau glauben sollten, man müsse ihnen in Nibelungentreue folgen, egal wohin, dann erwarten sie etwas zu viel. Nicht alle Menschen zeichnen sich durch eine subalterne Mentalität aus.

Siehe dazu auch unseren Offenen Brief vom 27.August 2019:   h i e r


-  In einem Statement vom 11.8.2019 erläutert Viola Kleinau, daß die "VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH" bisher nur bezogen auf einen einzigen Pankower Anlagenkomplex tätig geworden ist. Anmerkung unsererseits dazu:  Dieses Argument verstehen wir nicht. Unsere Kritik an bestehenden Interessengegensätzen sehen wir hier wahrlich nicht widerlegt.

Des Weiteren erläutert Frau Kleinau, daß die Gründer und Betreiber der GmbH keinerlei kommerzielle Interessen haben und es nur um die Erhaltung des Pankower Stadtgrüns gehe. Erstaunlich, bei 25.200,- Euro privat eingebrachten Geldern (mit persönlichem Haftungsrisiko). Anmerkung unsererseits dazu:  Dieses Argument verstehen wir nicht. Für diese Zielsetzung (Förderung des Stadtgrüns) wäre die Gründung einer GmbH nicht nötig gewesen. Andere -steuerrechtlich weitaus sinnvollere- Rechtsformen hätten sich angeboten (bspw. eine gGmbH -gemeinnützige GmbH-). Und eine GmbH ohne kommerziell-ökonomischen Bezug (und ohne solche Zukunftshoffnungen) gibt es unternehmensrechtlich nicht. Es wäre dies eine Weltneuheit. Steuerrechtsexperten dürfen sich dem Erstaunen hingeben.

Zu den weiteren Erläuterungen von Frau Kleinau, wonach bspw. ein externes Steuerbüro von der GmbH hinzugezogen wird etc. .... , verstehen wir nicht, wo hier irgendein (und sei es wenigstens ein kleiner) Zusammenhang besteht zu den Vorwürfen bestehender Interessengegensätze bzw. der Widerlegung ihres Bestehens.

Das Ganze erinnert unserer Meinung nach an Nebelkerzen und Augenwischerei. Der Herausgeber unserer Internetzeitschrift hat bereits darauf hingewiesen:  Frau Kleinau stellt hohe Anforderungen an die Leicht- und Gutgläubigkeit der Pankower Kleingärtner. In unserem Artikel vom 15.August 2019 ("Im Pankower Kleingartenwesen schwelen starke Differenzen und verbreitet sich verbitterter Unmut, der in Berlin zunehmend wahrgenommen wird  (Teil II)",  haben wir dies näher erläutert:  www.pankower-gartenzwerge.de  (Titelseite -weiter unten-).

 


-  Zahlreiche anonyme Drohbriefe und Schmähbriefe (erkennbar alle von insgesamt zwei verschiedenen Verfassern gefertigt) erreichten den Herausgeber der "Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht (Liebesgrüße vom Gartenzwerg)". Öffentliche Antwort des Herausgebers an die feigen kleinen Würstchen:  "Make my day !"

Zur Thematik der Drohbriefe   h i e r

 

 

-  In einem Schreiben vom 19.August 2019 teilte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (Zentralstelle Korruptionsbekämpfung) mit, daß der Verdacht und die Gefahr von Interessengegensätzen begründet sei. Diese Aussage bezieht sich auf die Doppelfunktion von Frau Kleinau und Herrn Schipper als Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH einerseits und als Kleingartenfunktionäre andererseits.


-  Viola Kleinau hat in ihrem Statement vom 11.8.2019 u.a. ja auch erklärt :

" .... ein Gewerberaummietvertrag liegt zwischen der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH und dem Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. vor. Die VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH zahlt dafür ordnungsgemäß seit 01.07.2016 eine monatliche Miete an den Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. ".

Diese Aussage ist sehr wichtig, denn wenn die GmbH (mit gleicher Geschäftssitz-Adresse, nämlich in der Quickbornerstraße in Berlin, wie der Pankower Bezirksverband der Gartenfreunde) die Räume des Bezirksverbandes genutzt hätte, ohne eine Raummiete zu bezahlen bzw. ohne eine angemessene und marktübliche Raummiete zu bezahlen, dann wäre der Straftatbestand der Veruntreuung (§ 266 StGB) gegeben.    Wir gehen davon aus, daß dies nicht der Fall ist. Aber wir wollen Genaueres wissen :

Da Frau Kleinau Einzelheiten zur Frage der Raummiete (auch zur Höhe) nicht benannt hat, haben wir einen Anwalt mit Nachforschungen beauftragt. Mit Schreiben vom 4.9.2019 wurde ein anfragendes anwaltliches Schreiben abgesandt - mit der Bitte um Antwort bis zum 25.9.2019. Bis heute (Stand: 4.Oktober 2019) erfolgte keine Antwort, lediglich die Mitteilung, daß Frau Kleinau und Herr Schipper in dieser Angelegenheit einen Anwalt eingeschaltet haben. Wir stehen vor einem Rätsel !

Auch in dieser Angelegenheit bleiben wir am Ball.

Zum erwähnten anwaltlichen Schreiben gelangen Sie   h i e r

 


U n d    e r n e u t    f r a g e n    w i r  :

Soll das von uns kritisierte Geschäftsgebaren wirklich in ganz Deutschland (als "Pankower Modell") schule machen dürfen ? Wollen wir das ? Und welche Konsequenzen hätte es für das Kleingartenwesen ?
 
Kann das Unterlassen von Kritik, kann Schweigen und Verschweigen wirklich die Lösung sein (dauerhaft und tragfähig) ?

 

 

Diese ganze Rattenkönig-Verknotung wird es für längere Zeit und auf Kosten des Pankower Kleingartenwesens kaum zulassen zur Tagesordnung zurückzukehren, wenn jetzt nicht Konsequenzen gezogen werden.
 

 

 

 

 

 

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Auch die Berliner Generalstaats-anwaltschaft (Zentralstelle Korruptionsbekämpfung) hält den Verdacht und die Gefahr von Interessen-gegensätzen im Berlin-Pankower Kleingartenwesen für begründet.

                                                                            -Artikel vom 27.August 2019-

 

 

 

Berlin-Pankow. Wenn Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer einer Makler-GmbH für Datschenanlagen sind:  Zum Sachverhalt siehe -weiter unten auf dieser Titelseite- unsere Artikel vom 15.August und vom 21.Juli 2019.  Das von uns kritisierte Geschäftsgebaren darf nicht schule machen !

 

Die Kritk an Friedhelm Schipper (stellvtr. Vorsitzender des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V. und Vorsitzender des KGV Am Koppelgraben) und Viola Kleinau (Vorsitzende des Bezirksverbandes Pankow und Präsidiumsmitglied im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. - dort zuständig für Finanzen) nimmt weiter zu.

 

Kein einziger unserer zahlreichen Gesprächspartner der letzten Wochen (darunter Politiker, Juristen, auch zwei Politologen, ehrenamtlich engagierte Bürger und Leser unterschiedlicher politischer Provenienz) hat nicht die Gefahr bestehender Interessengegensätze zum Ausdruck gebracht. Insofern passt der Inhalt des Schreibens der Berliner Generalstaatsanwaltschaft (Zentralstelle Korruptionsbekämpfung) vom 19.August 2019 exakt in das Gesamtbild und enthält eine klare Aussage, die indessen ohnehin als selbstverständlich angesehen werden kann. Diese Aussage lautet unzweideutig, daß es den "Verdacht und die Gefahr von Interessengegensätzen begründet", wenn die beiden Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Geschäftsführer der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH, einer Makler GmbH, sind.  Die gleiche Aussage, als wir diese öffentlich ebenso geäußert haben, brachte uns von derjenigen Seite, die sich kritisiert sieht, den Vorwurf der Lüge und der Diffamierung ein.

 

Die Mißachtung von Interessengegensätzen ist natürlich keine Straftat, und auch keine Korruptionsstraftat, um das klarzustellen. Eine Straftat könnte ggf. dann vorliegen, wenn die Raummiete, die die o.g. GmbH an den Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow (beide haben die gleiche Geschäftsadresse) zahlt bzw. zahlen muß, nicht den marktüblichen Standards entspricht bzw. deutlich darunter liegt. Eine somit eingetretene Schädigung der Interessen des Bezirksverbandes würde den Verdacht des Straftatbestands der Untreue (Veruntreuung), § 266 StGB, rechtfertigen. Daß ein solcher Verdacht vorliegend gerechtfertigt ist, wollen wir hier -vor der Öffentlichkeit- weder behaupten noch suggerieren. Nach dem Statement (der sogenannten "Klarstellung") der Frau Kleinau vom 11.August 2019 gehen wir davon aus, daß in Sachen Raummiete alles seine Ordnung hat. Da Frau Kleinau es aber in ihrem Statement leider versäumt hat, die konkrete Höhe der Raummiete zu benennen und da andererseits ein entsprechendes Anfrageschreiben von uns unbeantwortet geblieben ist, halten wir Nachforschungen in dieser Frage für gerechtfertigt. Mit diesen Nachforschungen haben wir einen Anwalt beauftragt :

 

( Ergänzende/nachträgliche  Zwischenbemerkung vom 24.9.2019: Ein Anwaltsschreiben -gerichtet an Frau Kleinau- wurde inzwischen bzw. am 4.9.2019 versandt:  Siehe   h i e r  ) .

 

Wir wollen die Höhe der Raummiete in Erfahrung bringen und wollen wissen, wann Mietzahlungen erfolgt sind. Aber dieser Aspekt ist nur ein Nebengleis.

 

 

 

 

In der ganzen Angelegenheit geht es jedoch im Kern nicht um Fragen des Strafrechts, sondern um die Thematik der Interessengegensätze und die damit zusammenhängende, unserer Meinung nach untragbare politische, verbandspolitische und vereinspolitische Brisanz, die das Geschäftsgebaren von Frau Kleinau und Herrn Schipper mit sich bringt. Dies betrifft unsere Gesellschaft insgesamt - und die Einbindung und den Stellenwert des Kleingartenwesens in unserer Gesellschaft. 

 

 

 

Die Interessengegensätze haben wir mehrfach detailliert erläutert:  Siehe Interessengegensätze.

 

Und   h i e r   nocheinmal der Handelsregister-Text.

 

Das Statement (die sogenannte "Klarstellung") von Frau Kleinau vom 11.August 2019 haben wir ausführlich analysiert (siehe -unten- unseren Artikel vom 15.August 2019) und erläutert, warum es uns an Augenwischerei und Nebelkerzentaktik erinnert, an eine ängstliche Flucht nach vorn. Frau Kleinau stellt unserer Meinung nach hohe Anforderungen an die Gut- und Leichtgläubigkeit ihrer Zuhörer/Leser, wenn sie im Zusammenhang mit der GmbH eilfertig und gewissermaßen ex cathedra die gänzliche Abwesenheit jedweder kommerzieller Interessen und Gedanken versichert und gelobt (in ihrem Statement und auf einer eigens einberufenen Sonder-Delegiertenversammlung des gesamten Pankower Kleingartenbereichs - bei der indessen Vertreter anderer Meinungen nicht eingeladen waren, nicht zu Worte kamen).

 

Bei der Gründung der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH (Geschäftssitz lt. Handelsregistereintrag: Quickborner Str. 12 in Berlin, wo auch der Bezirksverband Pankow der Gartenfreunde e.V. seinen Sitz hat) haben die Gesellschafter 25.200,- Euro in die GmbH eingebracht (und in dieser Höhe also mit persönlichem Haftungsrisiko). Das alles hat unserer Meinung nach eher wenig mit unkommerziellen Zielsetzungen und himmlischen Idealen zu tun, eher mit "Erdenresten". Den Himmel überlassen wir besser den Engeln und den Spatzen, wie Heinrich Heine glaubhaft empfohlen hat. Das Ganze, vorliegend, erinnert mehr an Nietzsche: "Menschliches - Allzumenschliches".

 

Eine GmbH ohne kommerziellen Hintergrund gibt es aber unternehmensrechtlich nicht. Das ist allgemein unstrittig. Tun sich Personen zusammen, um einen Zweck zu verfolgen, der frei ist von kommerziellen Hintergründen, dann gibt es dafür durchaus verschiedene juristische Gestaltungsformen. Hier die richtige Wahl zu treffen, gebieten schon steuerrechtliche Regelungen (bis hin ggf. zu einer kompletten Steuerfreistellung). Die Gründung einer GmbH jedoch, wäre zum Zwecke der Vermeidung jedweden kommerziellen Hintergrundes und Bezuges eine wirkliche Absurdität. Eine neuartige Form von GmbH (nicht zu verwechseln mit gGmbH -gemeinnütziger GmbH-), explizit gegründet zur Vermeidung kommerzieller Bezüge und Hintergründe, kann mit Fug und Recht als  W e l t n e u h e i t   betrachtet werden. Voller Ehrfurcht ziehen wir den Hut und senken unser Haupt. Steuerrechtsexperten dürfen sich dem Erstaunen hingeben.

 

Unsere Kritik wird von Frau Kleinau und Herrn Schipper rundherum und aggressiv zurückgewiesen. Luthers Tintenfass droht durch die Luft zu fliegen. Alles sei nur Diffamierung. Wir warten indessen immernoch vergeblich auf die Einreichung einer gegen uns gerichteten Verleumdungsklage, zu der wir ausdrücklich aufgefordert haben, um die wir bitten. Stattdessen ist immer wieder nur zu hören, daß jeder, der unsere Kritik teilt, dem Kleingartenwesen großen Schaden zufügt. So erzeugt man eine Schweigespirale. Liebe Frau Kleinau, lieber Herr Schipper, dieser Schaden, deren Abwehr Sie beschwören, wurde (von   I h n e n)  bereits angerichtet, als   S i e   im Jahre 2016 Ihre Makler-GmbH gegründet und dabei die Frage der Interessengegensätze mißachtet und eine Grenze überschritten haben. Dies und nichts anderes ist die Wahrheit. Beachten Sie daher unseren an Sie gerichteten offenen Brief vom 27.August 2019.

 

Wir halten die Kritik an der Mißachtung der Interessengegensätze und an dem Geschäftsgebaren von Frau Kleinau und Herrn Schipper für erforderlich - und die Gründe dafür liegen offen vor uns :

 

Die Angriffe -berlinweit- auf das Kleingartenwesen und den Bestand von Kleingartenanlagen nehmen zu:

 

Pankow gehört, zusammen mit Tempelhof-Schöneberg, zu den beiden Berliner Bezirken, in denen in den letzten Jahren die Granaten am intensivsten eingeschlagen sind. Zu Recht mißtrauen auch Viele der vermeintlichen Sicherheit, die der Berliner Kleingartenentwicklungsplan verspricht. Bedrohungen zeigen sich durch Bestrebungen der Umwandlung in Siedlungsland, aber auch durch Bestrebungen der Umwandlung von Kleingartenanlagen in Erholungsanlagen, die für die Grundstückseigentümer höhere Gewinne abwerfen, und ebenso -generell- durch Verkäufe von Grundstücksflächen (auf denen sich Kleingartenanlagen befinden) an bekannte Grundstücks-Investoren. Vom letztgenannten Punkt war bspw. die Kleingartenanlage Am Koppelgraben im Jahre 2017 betroffen.

 

Allen Entwicklungen, die das Kleingartenwesen bedrohen könnten, muß entschlossen begegnet werden ! Bei diesen notwendigen Bemühungen ist eine Verstrickung von Kleingartenfunktionären in Interessengegensätze nicht hilfreich, sondern unserer Meinung nach verheerend. Bei einer Verstrickung in Interessengegensätze verlieren Kleingartenfunktionäre dringend benötigte Glaubwürdigkeit im Bereich der Politik. Die Frustrationen vieler Pankower Kleingärtner sind nachvollziehbar.

 

 

Es müssen jetzt Konsequenzen gezogen werden - und zwar umfassend und gründlich. Eine bloße Liquidierung der o.g. GmbH dürfte inzwischen kaum mehr hinreichen.

 

Soll das von uns kritisierte Geschäftsgebaren wirklich in ganz Deutschland (als "Pankower Modell") schule machen dürfen ? Wollen wir das ? Und welche Konsequenzen hätte es für das Kleingartenwesen ?

 

Kann das Unterlassen von Kritik, kann Schweigen und Verschweigen wirklich die Lösung sein (dauerhaft und tragfähig) ?

 

 

Der an uns gerichtete anonyme Drohbrief (siehe unten - "Aktuelle Ergänzung vom 22.August 2019"), verfasst von wem auch immer -Fingerabdrücke wurden gesichert-, zeugt von der Spannungsgeladenheit im Pankower Kleingartenwesen.

 

Diese ganze Rattenkönig-Verknotung wird es für längere Zeit kaum zulassen zur Tagesordnung zurückzukehren, wenn jetzt nicht Konsequenzen gezogen werden.

 

 

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Aktuelle Ergänzung vom 22.August 2019 :     Am 21.August 2019 ging bei uns ein anonymer  Drohbrief  ein, der auf unseren Artikel vom 15.August 2019 (siehe direkt unterhalb dieser aktuellen Ergänzung) Bezug nimmt. Zumindest der Briefumschlag ist handschriftlich beschriftet. Fingerabdrücke wurden sichergestellt. Wir betrachten den Drohbrief als Bestätigung dafür, daß wir auf dem richtigen Kurs sind und diesen beibehalten müssen. Antwort vom Gartenzwerg an den anonymen (also feigen) Verfasser des Drohbriefes:     Make my day !                                                  Siehe  Drohbriefe :    Hier

 

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  Im Pankower Kleingartenwesen schwelen starke Differenzen und verbreitet sich verbitterter Unmut, der in Berlin zunehmend wahrgenommen wird  (Teil II) - Mit Anmerkungen zu einer Weltneuheit.

 

                                                                                                                                                                                                                                     -Artikel vom 15.August 2019-

 

 

Zum Statement von Frau Viola Kleinau, Vorsitzende des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e.V., vom 11.8.2019.

 

Die Kuh ist nicht vom Eis, und das Eis wird dünner. Viele kritisch Denkende fühlen sich indessen zunehmend unter Druck gesetzt und als Schädiger des Kleingartenwesens abgestempelt.

 

 

Droht der Zerfall des "gesamten Vorstands des Bezirksverbandes Pankow" der Gartenfreunde e.V. , wie Einige dies nun befürchten ?  Wir hoffen das nicht, wir wollen das nicht; aber Einiges muß sich ändern.

Nachdem wir (die "Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht") in unserem Artikel vom 21.Juli 2019 über die "VFR Stadtgrün Erholung GmbH" und einen Handelsregister-Text berichtet haben (siehe unten auf der Titelseite) und unsere Meinung über bestehende Interessengegensätze kundgetan haben, erreichten uns viele zustimmende Stellungnahmen. Auch hier bitten wir nocheinmal um Nachsicht dafür, daß wir nicht alle beantworten können. Uns liegen nun aber auch drei Schriftstücke von jener Seite vor, die sich kritisiert sieht (vom 19.Juli, vom 24.Juli, vom 11.August 2019), die wir als aggressive Flucht nach vorne bewerten. Zwei davon (vom 19.Juli und vom 11.August 2019) wurden von Frau Kleinau verfasst, zuletzt/ aktuell nun das Statement vom 11.August 2019 - veröffentlicht auf der Website des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V.

 

E i n e r s e i t s   (a) wird in den drei oben genannten Schreiben/ Schriftstücken behauptet, daß unsere Kritik völlig haltlos ist, geradezu als wären die von uns genannten Fakten frei erfunden und unsere Fragen und Kritik nur Ausgeburt einer irrigen Fantasie, gewissermaßen alles nur flach und abwegig. 

A n d e r e r s e i t s   (b) wird aber in großer Aufregung ein einzigartiger Riesenaufwand an Gegenaktionen betrieben (zuletzt jetzt sogar die Durchführung einer außerordentlichen Delegiertenkonferenz für den gesamten Bereich aller Pankower Kleingartenanlagen). Es begann diese enorme Aktivität bereits nach unserem Schreiben -mit den darin gestellten Fragen- vom 12.Juli 2019 (das gar nicht veröffentlicht wurde); es begann also schon vor einer öffentlicher Kritik unsererseits. Es drohe, so wird argumentiert, durch unsere Berichterstattung nun ein großer Schaden für das gesamte Berliner Kleingartenwesen, und es drohe auch der Zerfall des "gesamten Vorstands des Bezirksverbandes" Pankow, wie es in einem der drei o.g. Schreiben heißt (in jenem vom 24.Juli - es wurde an viele Pankower Kleingärtner verteilt). Dieses Schreiben, von jener Seite, die sich von uns kritisiert fühlt, zeugt von erheblichen Ängsten.

 

Daß sich zwischen diesen beiden Argumentationsebenen (a und b) ein erheblicher und absurder Widerspruch auftut, erkennt jeder. Es bedarf dies keiner näheren Erläuterung. Daß jedoch die Urheber dieser Argumentation dies nicht zu erkennen scheinen, ist fast schon erschreckend, vielleicht aber auch aufschlußreich.   Trafen unsere Fragen in's Schwarze ?

 

Und nocheinmal:  Wenn ein Schaden für das Kleingartenwesen droht, dann sind nicht Diejenigen dafür verantwortlich, die über Interessengegensätze berichten und ihre Vermeidung anstreben, sondern Diejenigen, die sich durch ihr Handeln in Interessengegensätze verwickelt haben. Frau Kleinau erläutert nun in ihrem Statement vom 11.8.2019, daß sich die Makler-Tätigkeit der VFR Stadtgrün Erholung GmbH (bei der Frau Viola Kleinau und Herr Friedhelm Schipper Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer sind) bislang nur auf einen einzigen Pankower Anlagen-Komplex bezieht, der früher statusrechtlich als Kleingartenanlage, inzwischen aber rechtsprechungsbedingt als Erholungsanlage eingeordnet wurde.

 

Was ist das für ein Argument ?  Es erinnert an das Muster: Es war ja nur einmal !  Und wenn die GmbH, deren Tätigkeit weiter andauert, schon bei ihrer Gründung im Hinblick auf avisierte Maklertätigkeit keinen anderen Zielgegenstand als diesen einen Pankower Anlagen-Komplex hatte, warum wurde das dann nicht auch so im Handelsregister eingetragen ?  Hier der Handelsregister-Text. Stand wirklich von Anfang an fest, daß man sich immer stets nur auf diesen einen Anlagen-Komplex beschränken will ? Und selbst wenn es so ist, so erkennen wir nicht, daß unsere Auffassung zur Frage bestehender  Interessengegensätze damit in irgendeiner Weise auch nur ansatzweise widerlegt wäre: 

 

Vgl. www.pankower-gartenzwerge.de/Interessengegensätze

 

Zum Thema "Erholungsanlagen" eine Zwischenbemerkung:    Grundstückseigentümern fließt wesentlich mehr Geld zu, wenn es ihnen gelingt, eine Kleingartenanlage (im Sinne des BKleingG) statusrechtlich in eine Erholungsanlage umzuwandeln. Da ist es schon verführerisch, an einer angeblich zu geringen "kleingärtnerischen Nutzung" in einer KGA herumzukritisieren (bspw. an vermeintlich zu großen Kompostflächen in den Kleingärten bzw. zu hohen Anrechnungen derselben im Rahmen der Drittelregelung etc. ...). Leider ist zu erwarten, daß in Berlin eine Reihe von Kleingartenanlagen ihren Status verlieren werden. Auch einige Umwidmungen in Erholungsanlagen sind nicht unwahrscheinlich. Dies wird noch viele Tränen mit sich bringen. Es ist sehr wichtig, daß sich Kleingärtner, Kleingartenvereine, Kleingarten-Bezirksverbände energisch gegen diese Entwicklung stemmen. Unnötige Angriffsflächen sollten vermieden werden. Ebenso jede Verwicklung in Interessengegensätze.

 

Frau Kleinau hat sich nun von einer außerordentlichen Pankower Delegiertenversammlung der Kleingärtner am 5.August 2019 das Vertrauen aussprechen lassen. Diese Vorgehensweise war vorauszusehen. Am 6.August 2019 fand dann noch eine weitere Versammlung statt, zu der sämtliche Unterpächter einer großen Pankower KGA eingeladen wurden. Weitere Aktivitäten wären aufzulisten. Solche und ähnliche Vorgehensweisen sind in derartigen bzw. vergleichbaren Fällen in allen Politikbereichen in Deutschland verbreitet. Es läuft immer und immer wieder nach dem gleichen Schema ab. Ein Redner der Gegenseite war bei der Delegiertenversammlung am 5.August 2019 nicht eingeladen, kam nicht zu Wort. Auch eine Erläuterung über bestimmte unternehmensrechtliche und damit verbundene steuerrechtliche Zusammenhänge, wie sie im gegebenen Kontext sinnvoll gewesen wäre, erfolgte dort nicht. Den Delegierten ist kein Vorwurf zu machen. Indessen:  Die Interessengegensätze bestehen weiter. Sie sind nicht weggezaubert. In einem der o.g. drei Schreiben wurden Pankower Kleingärtner energisch gewarnt, sich nicht der von uns geäußerten Kritik anzuschließen, da sie ansonsten dem Kleingartenwesen schaden würden.  Doch es gärt kräftig weiter:  "Viele, auch ich, sehen das Ganze wie Ihr". "Eine GmbH hat immer kommerzielle Interessen". Diese (sowie weitere ähnlich lautende) Emails und SMS erreichten uns nach Veröffentlichung des o.g. Statements von Frau Kleinau - übersandt von Pankower Kleingärtnern. Nicht zu reden von all den Rückmeldungen, die bundesweit insgesamt bei uns eingehen.

 

Eine Anmerkung zu den erwähnten unternehmensrechtlichen Zusammenhängen: Eine GmbH ohne kommerziellen Hintergrund gibt es unternehmensrechtlich nicht. Es dennoch zu behaupten hieße, Menschen für dumm zu verkaufen. Tun sich Personen zusammen, um einen Zweck zu verfolgen, der frei ist von kommerziellen Hintergründen, dann gibt es dafür durchaus verschiedene juristische Gestaltungsformen. Hier die richtige Wahl zu treffen, gebieten schon steuerrechtliche Regelungen (bis hin ggf. zu einer kompletten Steuerfreistellung). Die Gründung einer GmbH jedoch, wäre zum Zwecke der Vermeidung jedweden kommerziellen Hintergrundes und Bezuges eine Absurdität. Eine neuartige Form von GmbH (nicht zu verwechseln mit gGmbH), explizit gegründet zur Vermeidung kommerzieller Bezüge und Hintergründe, kann mit Fug und Recht als   W e l t n e u h e i t   betrachtet werden. Voller Ehrfurcht ziehen wir den Hut und senken unser Haupt. Steuerrechtsexperten dürfen sich dem Erstaunen hingeben.

 

Ist jemand zugleich Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, so sind für ihn Einkünfte in zweierlei Form denkbar:  Gewinne für den Gesellschafter (für die Person in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter), sei es durch Maklertätigkeit oder durch andere Tätigkeitsfelder, und Bezüge irgendwelcher Art für den Geschäftsführer (für die gleiche Person, aber in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer). Macht die Gesellschaft keinen Gewinn, erhält die Person, zumindest in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, natürlich kein Geld bzw. keinen Gewinnanteil. Damit ist noch nicht die Frage der Zweckbestimmung einer GmbH geklärt - schon gar nicht bei ihrer Gründung.

 

Bei der Gründung der VFR Stadtgrün Erholung GmbH (Geschäftssitz lt. Handelsregistereintrag: Quickborner Str. 12 in Berlin, wo auch der Bezirksverband Pankow der Gartenfreunde seinen Sitz hat) haben die Gesellschafter 25.200,- Euro in die GmbH eingebracht (und in dieser Höhe also mit persönlichem Haftungsrisiko). Damit nun zum Hauptargument in dem Statement der Frau Viola Kleinau vom 11.August 2019. Frau Kleinau :   "... den Gesellschaftern der GmbH geht es nicht um kommerzielle Gewinne, sondern um den Erhalt der Anlage ... als Bestandteil des Pankower Stadtgrüns." 

 

Wie diese Aussage bewertet wird, ist wahrlich nicht unwesentlich. Frau Kleinau stellt hohe Anforderungen an die Gut- und Leichtgläubigkeit ihrer Zuhörer/Leser und an deren Bereitschaft, auf kritisches Nachfragen zu verzichten.   H i e r  nochmal der Handelsregister-Text.  

 

Daß die Buchhaltung der GmbH indessen von einem externen Steuerbüro vorgenommen wird (warum auch nicht ?), daß die Bilanz der GmbH im Bundesanzeiger veröffentlicht wird  ... und ... mancherlei Dinge mehr, die Frau Kleinau eilfertig in ihrem Statement  auflistet  (als vermeintlich starke Argumente - wie gepfefferte Trümpfe beim Skat), hat mit der Frage bestehender oder nicht bestehender Interessengegensätze unserer Meinung nach wenig zu tun. Das gilt ebenso hinsichtlich der von uns erläuterten mittelbaren Relativierung des Prinzips der unentgeltlichen Ehrenamtlichkeit. Das Statement erzeugte bei uns den Eindruck von Augenwischerei und Nebelkerzentaktik. Wer, wie der Vogel Strauß, seinen Kopf in den Sand stecken will, mag sich beruhigt fühlen. Viele aber, das wissen wir aufgrund der Rückmeldungen sehr genau, fühlen:   Die Kuh ist noch nicht vom Eis, und das Eis wird dünner ! Auch wenn einige der kritisch Denkenden Angst haben. Niemand will als Schädiger des Kleingartenwesens abgestempelt werden. Doch es wächst auch die Empörung:  Über die bestehenden Interessengegensätze, über die dubiose Theorie von einer GmbH ohne kommerzielle Hintergründe und Bezüge, und über die Versuche, Kritik als Schädigung des Kleingartenwesens abzutun.

 

Die Interessengegensätze bestehen unserer Meinung nach und sie können, sofern dem weiterhin kein Riegel vorgeschoben wird –wie von uns angestrebt-, auf Dauer dem Kleingartenwesen und seinem Ruf schaden. Die Gefahr ist um so größer, je länger die von uns kritisierte Praxis anhält und somit auch anderenorts schule machen kann.

 

Wir bleiben am Ball; dies sei gewiß !

 

Hier nocheinmal der Hinweis auf unsere Erläuterungen zu den bestehenden Interessengegensätzen :    

 

www.pankower-gartenzwerge.de/Interessengegensätze

 

 

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Im Pankower Kleingartenwesen schwelen starke Differenzen und verbreitet sich verbitterter Unmut, der in Berlin zunehmend wahrgenommen wird    (Teil I).

 

                          -Artikel vom 21.Juli 2019-

 

Dem Pankower Kleingartenwesen droht schaden. Aber nicht deshalb, weil wir darüber berichten und den Teppich anheben, sondern aufgrund dessen, was dabei sichtbar wird - verursacht durch diejenigen, die sich in Interessengegensätze verwickelt und diese zu verantworten haben. In jedem Falle wäre früher oder später ohnehin alles ans Tageslicht gekommen. Das Ganze konnte auf Dauer nicht gutgehen.

 

„Man darf nicht länger schweigen !“  So war es in letzter Zeit in Berlin-Pankow des öfteren zu hören. Und ebenso: „Eine tote Maus gehört nicht unter den Teppich, sondern sie muß hervorgeholt werden“. Ja, im Pankower Kleingartenwesen fliegen die Fetzen. Worum geht es ?

 

Es geht um die Frage, ob die Vorsitzende und Geschäftsführerin des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e.V., Viola Kleinau (zugleich Mitglied im Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. - dort zuständig für Finanzen), und ihr Stellvertreter im Bezirksverband Pankow, Friedhelm Schipper (zugleich im Bezirksverband zuständig für Finanzen – und außerdem Vorsitzender des Kleingartenvereins „Am Koppelgraben“-), sich in Interessengegensätze verstrickt haben, die dem Kleingartenwesen schaden könnten.  Was ist passiert ?

 

Im Jahre 2017 wurde ein Teil der Grundstücksfläche, auf dem die Pankower Kleingartenanlage „Am Koppelgraben“ liegt, verkauft. Der frühere Eigentümer war eine Erbengemeinschaft. Der neue Eigentümer ist eine bekannte Immobilien-Invest-Firma. Solche Verkäufe erzeugen unter Kleingärtnern naturgemäß einige Unruhe. Bekanntermaßen schwebt ja über manchen Kleingartenanlagen in Berlin das Damoklesschwert einer möglichen oder zumindest befürchteten Baulandumwandlung - zumindest auf lange Sicht (da dem Berliner Kleingartenentwicklungsplan nur begrenzt vertraut wird). Auch stellten sich viele die Frage, wer denn die zuvor schlafende Erbengemeinschaft „erweckt“ und den Grundstücksverkauf vermittelt hat. Wir wissen nicht, wer der "Erwecker" war. Aber wir stellen Fragen. Im Interesse der Kleingärtner sind solche Verkäufe i.d.R. nicht.

 

Nun wurde uns (Zeitschrift „Liebesgrüße vom Gartenzwerg – Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht“) durch Zufall eine Handelsregistereintragung bekannt. Aus dem uns vorliegenden Schriftstück geht hervor, daß im Jahre 2016 ein Unternehmen gegründet wurde, die VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH, bei dem es lt. Handelsregister u.a. um Verkaufsmanagement und Maklertätigkeit geht, und zwar in Bezug auf Datschenanlagen, „Erholungsanlagen“ u.a.   Die oben Genannten, Viola Kleinau und Friedhelm Schipper, fungieren als Geschäftsführer, sind Gesellschafter und gehören zu den Initiatoren der Gründung der GmbH. Weiter unten im Handelsregister-Text erscheinen dann noch ein paar rührige Begriffe, wie "Schulgärten" und "Umwelterziehung", die das Ganze aufhübschen. Erstaunlich, daß es einer Firmengründung in Form einer GmbH bedarf, um "Schulgärten" zu unterstützen. Geschäftssitz der GmbH ist die Quickborner Str. 12 in Berlin (zugleich Adresse des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e.V.).    Zu dem Handelsregister-Text gelangen Sie   h i e r .

 

Es stellt sich die Frage, was diese GmbH bewirken und erreichen kann (hoffentlich im Interesse des Kleingartenwesens), was nicht auch der „Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.“ als solcher schon, als juristische Person, bewirken und erreichen kann ? Wozu also die Gründung einer GmbH ? Und warum wurde eine GmbH und nicht eine gGmbH (gemeinnützige GmbH) gegründet ? Wird hier Insider-Wissen genutzt, um Grundstückskäufe zu vermitteln ? Und wer erhält die Gewinne der GmbH ? Die Courtage von Maklerfirmen ist hoch und beträgt etliche Prozent vom vertraglichen Grundstücks-Verkaufswert. Und, ganz unabhängig von der Frage der Gewinne der GmbH, fragen wir uns (darf man fragen ?), ob die Vorgenannten für ihre Geschäftsführer-Tätigkeit Geld erhalten ? Das ist bei Geschäftsführern einer GmbH normalerweise der Fall. Wäre das, falls dies so ist, nicht ein mittelbares Unterlaufen des Prinzips der Ehrenamtlichkeit (im Wege der Nutzung von Insider-Wissen), das für viele Funktionäre im Kleingartenwesen gilt ? Ehrenamtlichkeit sieht vor, daß keine Entgeltzahlungen erfolgen bzw. diese sich auf vglw. geringe Ehrenamtspauschalen und Aufwandsentschädigungen beschränken. Diese Ehrenamtlichkeit ist wichtig, da der Status der Gemeinnützigkeit (für Kleingartenorganisationen von enormer Bedeutung) davon abhängt. Würde dieser Status sukzessive fallen, wäre es das baldige Ende des Kleingartenwesens im Sinne des BKleingG.

 

Und wir fragen weiter: Ergibt sich nicht in jedem Falle, egal wie die oben genannten Fragen beantwortet werden (ggf. sogar bei einer etwaigen Entlarvung dieser Fragen als unfundiert), ein Interessengegensatz, wenn ein Funktionär des Kleingartenwesens (zumal noch, wenn er auch noch Vorsitzender eines Kleingartenvereins vor Ort ist) zugleich in Maklertätigkeit beteiligt ist an Grundstücksverkäufen von Datschenanlagen ?  Fragen über Fragen. Sie wurden mit Schreiben vom 8.Juli 2019 gestellt (adressiert an Friedhelm Schipper). Antworten hingegen liegen bis jetzt nicht vor.

 

Stattdessen hat nun die Vorsitzende des Pankower Bezirksverbands der Gartenfreunde e.V., Viola Kleinau (die, wie erwähnt, zugleich eine Geschäftsführerin der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH ist), ein Schreiben, mit Datum des 19.Juli 2019, an alle Mitglieder des Kleingartenvereins Am Koppelgraben übersandt.

 

Zu dem Schreiben der Frau Viola Kleinau vom 19.Juli 2019 gelangen Sie   h i e r .

 

Das Schreiben der Frau Kleinau ist vermutlich eine Art Antwort auf die oben dargelegten Fragen. Darin werden sämtliche Unterpächter der großen Kleingartenanlage Am Koppelgraben zu einer Sonderversammlung eingeladen. Ein ungewöhnlicher und sehr großer Aufwand. Ist hier eine taktische Charme-Offensive geplant ? In diesem Schreiben (verfasst nach dem Motto, "ich wasche meine Hände in Unschuld") ist unter anderem auch die Rede von „unbegründeten Vorwürfen“ (obwohl das Fragenstellen –gerade im gegebenen Kontext- ja eigentlich erlaubt sein muß), von „Diffamierung“, und davon, daß dem Pankower Kleingartenwesen nun Schaden drohe. Allerdings wird keine einzige unserer Behauptungen widerlegt. Wo konkret erfolgte eine Diffamierung ?  Und wer ist oder wäre für einen dem Pankower Kleingartenwesen drohenden Schaden verantwortlich ? Welches Verhalten und welche Interessengegensätze sind hier ursächlich ? Die Ereignisse der letzten Jahre geschahen ohne unsere Mitwirkung.

 

Wenn die oben hier genannten und schriftlich gestellten Fragen (auch mit Schreiben vom 8.Juli 2019) und die dem Verfasser nun wohl unterstellten Gedanken alle gegenstandslos und aberwitzig wären, warum werden sie dann nicht in einem kurzen Statement en passant als gegenstandslos und albern entlarvt ? Warum dann nun dieser ungewöhnlich große Aufwand und eine Sonderversammlung, zu der alle Unterpächter eingeladen sind ?  Handelt es sich hier nicht in Wahrheit um Angst vor der Fragwürdigkeit des eigenen Verhaltens der Frau Kleinau und des Herrn Schipper ?  Die Frage bspw., was die GmbH bewirken kann (etwa als vermeintliches "Sicherungsinstrument für Kleingartenanlagen“), was nicht schon der Bezirksverband ... e.V. auch als solcher schon bewirken kann, müßte doch leicht zu beantworten sein; ebenso die Frage, warum eine GmbH und keine gGmbH (gemeinnützige GmbH) gegründet wurde; auch die Frage nach den Interessengegensätzen –zumal, wenn es solche ja angeblich gar nicht gäbe-; und ebenso die Frage nach den Geldern, bspw. für die Geschäftsführer.

 

Ist das Schreiben des Bezirksverbands vom 19.Juli eine aggressive Flucht nach vorn, ein ängstlicher Schnell-Schuß ? Soll hier nur sozialer Druck aufgebaut werden, um die Berechtigung der gestellten Fragen auszublenden ? Haben also die Fragen in’s Schwarze getroffen ? Der weitere Verlauf der Dinge bleibt abzuwarten. Die abschließenden, letztlich dominierenden und maßgeblichen Wertungen werden wahrscheinlich nicht innerhalb des Pankower Kleingartenwesens durchgesetzt und geklärt, sondern von der Berliner Gesellschaft insgesamt  (vielleicht auch vor Gericht – und damit dann also vor staatlichen Stellen).

 

Das Schreiben von Viola Kleinau erinnert an ein Gedicht von Wilhelm Busch :

 

„Früh zeigt sich ihre Energie,

indem Sie ausdermaßen schrie,

denn früh belehrt sie die Erfahrung,

sobald sie schrie, bekam sie Nahrung“

 

Wir bleiben am Ball; das sei gewiß.  Sollte sich auch nur eine einzige der hier gemachten Aussagen als falsch oder verleumderisch-diffamierend erweisen lassen, dann erbitten wir die Einreichung einer gegen uns gerichteten Klage.

 

 

 

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Hier gelangen Sie zu unseren zwei an Frau Viola Kleinau gerichteten Briefen vom Juli und August 2019.

 

 

Zu unseren Pressemitteilungen ... hier

 

 

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Wir befürworten die Zielsetzungen von  Transparency International Deutschland e.V.  und die des  Anti- korruptionsvereins Berlin e.V.  und unterstützen beide Organisationen :  

 

 

Wir befürworten ausdrücklich die Zielsetzungen von  "Pro Polizei Berlin e.V.".  Dafür gibt es viele Gründe. Einbrüche in Kleingarten-Lauben sind zahlreich, Vandalismus weit verbreitet. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist wichtig, ebenso die Unterstützung -auch medial- ihrer Arbeit.

 

https://www.pro-polizei-berlin.de/

 

 

 

 

 

 

 

Ich unterstütze politische Bestrebungen, die sich EHRLICH für das Kleingartenwesen einsetzen - und nicht nur Wählerstimmen der Kleingärtner erschleichen wollen. Als zunehmend übelriechend und unästhetisch empfinde ich es, wenn Politiker den Wert des Kleingartenwesens im Munde führen, tatsächlich aber dessen Unterhöhlung betreiben oder nicht verhindern. Denn ein solcher Widerspruch der Verlogenheit und Vernebelung gehört, wo er in Erscheinung tritt, angeprangert.                                            

Axel Quandt  (Herausgeber)