-------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

OFFENER   BRIEF  -  gerichtet an die Grundstückseigentümer der Pankower Kleingartenflächen  (u.a. das Land Berlin)  und an bestimmte weitere Personen, die zu benennen hier unnötig ist und deren Namen jeder leicht erahnen wird.

 

Berlin, im August 2023

 

 

 

Betr.:    Prüfung der etwaigen vereinsrechtlich-gesamtschuldnerischen (Finanz-)Haftung des  GESAMTEN  VORSTANDS  des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde e.V.  während der Kleinau-Jahre.

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Zwischenverträge zwischen den Grundstückseigentümern und dem Pankower Bezirksverband (BV) sind genuin-eigenständige Verträge.

 

Die Unterpachtverträge zwischen den Kleingärtnern und dem BV sind ebenfalls genuin-eigenständige Verträge.

 

Keineswegs ist es so, daß es zwischen den Unterpächtern (Kleingärtnern) einerseits und den Eigentümern andererseits genuin-eigenständige Verträge gibt, so dass der BV etwa nur eine Art Makler-Zwischenglied wäre.

 

§ 10 Abs.3 BKleingG schafft diese Rechtslage nicht, die sowieso besteht, sondern spiegelt sie logisch wider und regelt Konsequenzen. Es ist dies eine  SEHR  STARKE  Schutzvorschrift zugunsten der Kleingärtner, die sicherstellt, daß auch bei gekündigten Zwischenpachtverträgen die Unterpachtverträge UNVERÄNDERT erhalten bleiben (als KLEINGARTEN-Unterpachtverträge). Dies gilt auch ohne B-Plan-Sicherung.

 

Etliche Juristen haben sich diesbezüglich übereinstimmend geäußert:    Für die von dem BV an die Eigentümer nicht weitergeleiteten Pachtgelder haften die Kleingärtner unstrittig nicht. Ebensowenig wie die bayerische Bäcker-Innung. Das Argument, daß Eigentümer auf ihr Geld nicht verzichten können, ändern daran absolut nichts.

 

Bevor daher die Pankower Kleingärtner oder die bayerische Bäcker-Innung um eine freiwillige Doppelzahlung angebettelt werden (denn einer Doppel-Zahlungspflicht unterliegen sie nicht), also zu einer reinen Schenkung aufgefordert werden, sollten daher hier die in Deutschland geltenden Regeln zur vereinsrechtlich-gesamtschuldnerischen Haftung ALLER  BV-Vorstandsmitglieder während der Kleinau-Jahre in Augenschein genommen bzw. überprüft werden. Also bei weitem nicht nur bezogen auf Frau Kleinau.

 

Haben diese BV-Vorstandsmitglieder ihre vereinsrechtlichen Pflichten und Prüfpflichten korrekt wahrgenommen ?

 

Es mag sein, daß die momentan zu beobachtende an Hysterie grenzende Panik-Mache Wirkung zeigt. Aber, so oder so, das wird sich auch wieder legen – ggf. vielleicht leider erst nachdem alle Tausende Pankower Kleingärtner doppelt gezahlt haben (was sie nicht müssen). DANN werden die hier benannten Aspekte wie eine Lawine wieder gewaltig auf die Tagesordnung rutschen, diesmal ohne Panik (aber ebenso energisch), und es wird sich dies als fulminantes POLITIKUM darstellen. Daß die Pankower Kleingärtner vermittels Panikmache "hineingelegt" worden sind, wird dann langsam, aber mit Wucht ins Bewußtsein treten.

 

Deshalb nocheinmal die Frage:   Haben diese BV-Vorstandsmitglieder der Kleinau-Jahre ihre vereinsrechtlichen Pflichten und Prüfpflichten korrekt wahrgenommen ?   Haben sie korrekt ihre Informationsrechte/pflichten gehandhabt ?  Die ggf. vorhandene Abwesenheit krimineller Energie ist hier ohne Bedeutung, ebensowenig ein etwaig kumpelhaftes Auftreten. Das Thema wird uns, und ggf. auch die Gerichte, noch viele Jahre beschäftigen.

 

Mit Blick auf die Quickborner Strasse 12 verbreitet sich unter Pankower Kleingärtner immer mehr der Begriff „Horror-House“:  Vgl.:  HIER.  Mir selbst kam der Begriff letzte Woche zum ersten Mal ans Ohr. Dem sollte entgegengewirkt werden. Die im vorhergehenden Absatz formulierte Fragestellung sollte sehr sehr ernst genommen werden. Dies sei angeraten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Axel Quandt      (zur Person des Herausgebers:  HIER)

 

 

 

Lawine von Strafanzeigen wegen des Verdachts der Untreue gegen Pankower KGV-Vereinsvorstände droht:  HIER

 

Gewaltige Zweifel, ob beim BV ein ehrlicher Neuanfang beginnt:  HIER.

 

Offener Brief des KGV Krugpfuhl:  HIER

 

 

 

 


Wir befürworten die Zielsetzungen von  Transparency International Deutschland e.V.  und die des  Anti- korruptionsvereins Berlin e.V.  und unterstützen beide Organisationen :  

 

 

Wir befürworten ausdrücklich die Zielsetzungen von  "Pro Polizei Berlin e.V.".  Dafür gibt es viele Gründe. Einbrüche in Kleingarten-Lauben sind zahlreich, Vandalismus weit verbreitet. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist wichtig, ebenso die Unterstützung -auch medial- ihrer Arbeit.

 

https://www.pro-polizei-berlin.de/

 

 

 

 

 

 

 

Ich unterstütze politische Bestrebungen, die sich EHRLICH für das Kleingartenwesen einsetzen - und nicht nur Wählerstimmen der Kleingärtner erschleichen wollen. Als zunehmend übelriechend und unästhetisch empfinde ich es, wenn Politiker den Wert des Kleingartenwesens im Munde führen, tatsächlich aber dessen Unterhöhlung betreiben oder nicht verhindern. Denn ein solcher Widerspruch der Verlogenheit und Vernebelung gehört, wo er in Erscheinung tritt, angeprangert.                                            

Axel Quandt  (Herausgeber)