Einbeziehung politischer Instanzen
Wir sind parteipolitisch neutral, wenden uns aber im Interesse des Kleingartenwesens, und wo es sinnvoll erscheint, an die Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses und/oder des Deutschen Bundestages.
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In Anlehnung an unsere Leitartikel (siehe Titelseite) und die erläuterten Interessengegensätze, haben wir den Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses Briefe übersandt.
Eine gesellschaftliche Diskussion zur angesprochenen Thematik ist erforderlich und soll Schritt für Schritt forciert werden.
Das von uns kritisierte Geschäftsgebaren von zwei Pankower Kleingartenfunktionären darf nicht schule machen, denn das wäre
über kurz oder lang das Ende des Kleingartenwesens in Deutschland.
Eine juristische Zuständigkeit der Berliner Senatsverwaltung ergibt sich ggf. aus Nr.3 Abs.12 (Vereinsangelegenheiten) und Nr.11 (Kleingartenangelegenheiten) des Berliner ZustKat AZG. Indessen geht es hier nicht nur um spezifisch juristische Fragen, sondern mehr noch um Fragen politischer und sozialer Opportunität in Bezug auf Kleingartenangelegenheiten, um ein Eindämmen von möglichen Schädigungen und Ansehensschädigungen für das Kleingartenwesen.