"Einmalumlage" ?
In den aktuellen Diskussionen im Pankower Kleingartenwesen zum Thema „Einmalumlage“, die ggf. alle Kleingärtner zahlen sollen, um die Finanzlücken („verschwundene Gelder“ etc. ...) beim Bezirksverband zu schließen, hat niemand eine Glaskugel oder Zauberformel. Nicht außer Betracht bleiben darf allerdings ein Blick auf § 10 Abs.3 BKleingG:
„Wird ein Zwischenpachtvertrag durch eine Kündigung des Verpächters beendet, tritt der Verpächter in die Verträge des Zwischenpächters mit den Kleingärtnern ein.“
Dazu Anmerkung Nr.5 zu § 10 BKleingK im Kommentar von Mainczyk:
"Die Vorschrift des Abs.3 soll die vertragstreuen Kleingärtner vor dem Verlust ihres Kleingartens wegen Nichterfüllung von
Pflichten durch den Zwischenpächter schützen."
Mancher Unterpachtvertrag-Text steht im Widerspruch zu § 10 Abs.3 des BKleingG. Diese Rechtsnorm ist aber unserer Auffassung nach unabdingbar, kann nicht durch Vertrag ausgehebelt werden (wie bei
fast allen zugunsten der Schwächeren erlassenen Schutzvorschriften).
Des Weiteren ist zu beachten, daß "Einmalumlagen/Sonderzahlungen" nur insoweit zulässig sind als die jeweilige KGV-Satzung das ausdrücklich zulässt (konkret - auch konkret in der zulässigen Höhe). Verpflichtet zu einer Sonderzahlung sind die Pankower KGV nicht.
NACHTRAG: Siehe dazu auch den OFFENEN BRIEF: HIER.
Unterlagen verschwunden: Aktualisierung (vom 2.5.2023): Bislang gab es viele (unwahrscheinlich klingende) Gerüchte; jetzt aber ist es offiziell: Relevante Unterlagen, die Aufschluß geben könnten über das Finanzgebaren der letzten Jahre beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. sind auf wundersame Weise verschwunden. Reißwolf ? Der allseits erhoffte "externe Wirtschaftsprüfer" kann nun vielleicht seine Arbeit nicht aufnehmen. Nun ist polizeiliche Ermittlungsarbeit noch wichtiger. Wer ist Nutznießer von diesem "Verschwinden" ? Ich habe Strafanzeige wegen "Urkundenunterdrückung" (§ 274 StGB) gegen Unbekannt erstattet. Den Tätern rufe ich zu: Make my day. Beste Grüße, Axel Quandt