Lawine von Strafanzeigen wegen des Verdachts der Untreue droht.

 

 

Verdacht der UNTREUE (§ 266 StGB) gegen einige Pankower KGV-Vereinsvorstände – im Hinblick auf die angebliche Pflicht zu „Pacht-Doppelzahlungen“.

 

Zum uns vorliegenden, aus datenschutzrechtlichen Gründen etwas gekürzten,  Text  einer  dieser bereits eingereichten Strafanzeigen (mit Begründung):   Unten:

 

 

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………….……                                                                                                       Berlin, den  …..

……………….                                                                                                       Tel.:  ………..

……………….

 

 

 

 

 

Polizeipräsident in Berlin                                                                   Einwurf-Einschreiben

Platz der Luftbrücke 6

12101 Berlin

 

 

 

Betr.:   Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB) gegen ……….

             und ………… , beide vom Vorstand des KGV ………….

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bin betroffener Kleingärtner der KGA ……………..

 

Gegen beide unter Betreff Genannten erstatte ich hiermit Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue gemäß § 266 StGB.

 

Vorbemerkung:   Die Gründe für meine Strafanzeige stehen im Zusammenhang mit dem „Pankower Kleingarten-Skandal“ (vgl. Google-Suche:  Pankow, Kleingärten, Skandal, Bezirksverband). Seit vielen Monaten haben die BERLINER MORGENPOST, der TAGESSPIEGEL, das ABENDBLATT, T-ONLINE, der BERLINER KURIER immer wieder darüber berichtet. Die frühere Vorsitzende des „Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V.“, Frau Viola Kleinau, hat vermutlich riesige Beträge (im hohen 6-stelligen Bereich) veruntreut. Pachtgelder der über 5000 Pankower Kleingärtner wurden über die ca. 55 Pankower Kleingartenvereine an den Bezirksverband überwiesen, dort aber definitiv (unstrittig) nicht an die Grundstückseigentümer weitergeleitet. Die Gelder sind „verschwunden“ und bis heute unauffindbar. Das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow von Berlin, ist einer dieser Grundstückseigentümer und hat gegen Viola Kleinau und den gesamten Bezirksverbands-Vorstand Strafanzeige erstattet; viele andere Betroffene haben ebenfalls Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Bezirksverband hat inzwischen aufgrund der „verschwundenen“ Gelder Insolvenz angemeldet. Ein Insolvenzverwalter wurde amtsgerichtlich bestellt:  Herr Prof.Dr. Torsten Martini (Berlin).

 

Die Pankower Kleingärtner und die örtlichen Pankower Kleingartenvereine haben aber ihre Pflicht erfüllt, nicht aber der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V., denn dort sind die Gelder „verschwunden“.

 

Der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. ist sogenannter Zwischenpächter; er steht zwischen den Eigentümern einerseits und den Kleingartenvereinen bzw. den Kleingärtnern (Unterpächtern) andererseits.  Der Bezirksverband hat die Pachtgelder namens der Grundstückseigentümer zu kassieren (es sind dies zweckgebundene Einnahmen auf Durchlaufkonto) und unverzüglich an diese weiterzuleiten, was indessen lange Zeit eben nicht geschehen ist.

 

Die Grundstückseigentümer haben also ihre Pachtgelder nicht erhalten bzw. deren Forderungen sind offen geblieben.

 

Der jeweilige Grundstückseigentümer ist Gläubiger der rückständigen Pachtgelder. Schuldner sind aber nicht die Kleingärtner (die haben über ihren Kleingartenverein an den Bezirksverband stets pünktlich überwiesen), sondern Schuldner ist/bleibt der Bezirksverband. Aufgrund der „Geschäftsbesorgung“ zwischen Eigentümer und Bezirksverband (Zwischenpächter) ist der Bezirksverband nicht nur Transporteur der Pachtgelder (dem gewissermaßen unterwegs nur dummerweise leider das Geld abhanden gekommen ist), sondern er ist im Kontext einer Geschäftsbesorgung Kassierer für den Eigentümer.  Der KGV ….. und die dortigen Kleingärtner sind bezüglich der verschwundenen Pachtgelder keine Schuldner. Nur der Bezirksverband ist Schuldner ggü. dem Eigentümer.

 

Der § 10 Abs.3 BKleingG unterstreicht diese Rechtsposition zusätzlich noch. Diese Schutznorm zugunsten der Kleingärtner stellt UNZWEIFELHAFT sicher, daß bei Rechtsverstößen des Zwischenpächters bzw. des Bezirksverbands die Unterpachtverträge der Kleingärtner unverändert  bestehen bleiben.  Eine nochmalige Zahlung der Pacht seitens der Kleingärtner, die dazu nicht verpflichtet sind,  ist also zusätzlich auch unter diesem Gesichtspunkt reiner Unsinn und dient (möglicherweise absichtlich) der Panikmache. Dazu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts:  HIER.

 

Aus dem Vereinsrecht folgt, dass ggf. auch der gesamte alte Vorstand des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V. gesamtschuldnerisch haftet. Nicht grundlos hat das Land Berlin gegen den gesamten Vorstand des Bezirksverbands Strafanzeige erstattet, nicht nur gegen Viola Kleinau und den letzten Schatzmeister.

 

Diesen Personen, die ihre vereinsrechtlichen Kontrollpflichten jahrelang nicht erfüllt haben, aus ihrer drohenden Misere herauszuhelfen (schon gar nicht aufgrund etwaiger alter kollegialer Verbundenheit), kann nicht Aufgabe der Kleingärtner (Unterpächter) sein, die in keinerlei Hinsicht Schuldner sind.  

 

Der Vorstand des KGV …. will nun auf biegen und brechen herbeiführen, daß die vielen Kleingärtner des Vereins durch eine Sonderzahlung (jeder soll …… Euro zahlen) dem Eigentümer das fehlende Geld erstatten.  Siehe dazu die beiliegende Kopie der Zahlungsaufforderung des Vorstands, die an alle Kleingärtner des Vereins gegangen ist.

 

Aus den dargelegten Gründen sind aber die Kleingärtner des Vereins und auch der KGV ….  insgesamt nicht Schuldner ggü. dem Eigentümer. Diesbezüglich wurden und werden die Kleingärtner des Vereins vom Vorstand grob und mit Nachdruck falsch informiert.  Der Bezirksverband (Zwischenpächter) ist keineswegs nur „Zwischenträger“ oder Geldüberbringer in Bezug auf die Pachtgelder. Erneut sei auf die „Geschäftsbesorgung“ und ergänzend auf § 10 Abs.3 BKleingG hingewiesen. Die penetrante Hartnäckigkeit, dies nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen, kann kaum nur auf Dummheit beruhen.

 

Hervorzuheben ist ergänzend auch:   Gemäß § …..  der Satzung des KGV ….  (siehe Anlage) darf eine Einmalumlage bzw. Sonderzahlung, für welche Zwecke auch immer, maximal ….. Euro betragen. Im deutschen Vereinsrecht ist absolut unstrittig, daß Einmalumlagen/Sonderzahlungen nur zulässig sind, insoweit das in der Satzung ausdrücklich und konkret gestattet ist. Auch aus der vorgenannten Satzungsbestimmung ergibt sich also die Rechtswidrigkeit der beiliegenden Zahlungsaufforderung. Der entsprechende Beschluß ist daher komplett unwirksam (und keineswegs etwa teilweise wirksam). Dies ist zwar eine vereinsrechtliche Feststellung, untermauert aber zugleich auch die Relevanz des Untreue-Vorwurfs (§ 266 StGB), wenn nämlich hier Gelder in unzulässiger Weise an Dritte verausgabt werden. Völlig abwegig ist indessen die Behauptung, daß sei ja gar keine Einmalumlage/Sonderzahlung, sondern nur die Begleichung rückständiger Pacht und somit „irgendwie“ etwas anderes. Die Pachtzahlungspflicht, explizit, der Kleingärtner ergibt sich AUSSCHLIEßLICH aus deren Unterpachtvertrag. „Beschlüsse“, von wem auch immer, können hier nichts bewirken. Dies bedarf keiner weiteren Kommentierung.

 

Es ist Aufgabe des Vorstands des KGV ….. sicherzustellen, daß diese Geldüberweisungen nicht erfolgen.  Der Untreue-Vorwurf bzw. die entsprechende Tathandlung ist bereits in Vollzug, denn die Zahlungsaufforderung unseres KGV-Vorstands an alle Kleingärtner meines Vereins ist bereits ergangen – und zwar parallel zu der häufig wiederholten Falschbehauptung, daß der Eigentümer ggü. unserem KGV in Bezug auf die „verschwundenen“ Pachtgelder der Vergangenheit Gläubiger ist.

 

Es gibt keine Zahlungspflicht (weder juristisch noch moralisch) der Kleingärtner meines Vereins, die beim Eigentümer nicht eingegangenen Pachtgelder zu erstatten. Nutzen davon hätte gewiß der Eigentümer …

 

und ebenso auch und vor allem der in Regress-Angst lebende alte Vorstand des Bezirksverbands.

 

Die Kleingärtner meines Vereins hätten davon jedoch nicht den geringsten Vorteil. Alte Verbundenheiten und/oder der fromme und vor allem trügerische Wunsch auf Kosten der Kleingärtner den ganzen Skandal und deren Tragweite zu verschleiern, rechtfertigen nicht die Tathandlung der Untreue. Diesen Handlungsspielraum hat ein KGV-Vereinsvorstand ganz einfach nicht; jedenfalls nicht legal und nicht legitim.

 

Das nachdrückliche Verlangen, vermittels Zahlungsaufforderungen des Vorstands, zu zwecklosen und vor allem auch rechtsgrundlosen (und vereinsrechtlich bzw. satzungsrechtlich überdies rechtswidrigen) Geldüberweisungen –bezüglich der „verschwundenen“ Pachtgelder der VERGANGENHEIT-  der Kleingärtner meines Vereins, bzw. seitens des KGV direkt, an den Eigentümer (direkt oder über den Bezirksverband), und unter Zugrundelegung unwahrer Behauptungen, rechtfertigen den dringenden Verdacht der strafrechtsrelevanten Untreue.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

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Die Kleingärtner sind nicht Schuldner, eine Pacht-Doppelzahlung ist rechtsgrundloser Unsinn:

 

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs.3 BKleingK (SEHR STARKE  Schutzvorschrift zugunsten der Kleingärtner):   HIER.

 

 


Wir befürworten die Zielsetzungen von  Transparency International Deutschland e.V.  und die des  Anti- korruptionsvereins Berlin e.V.  und unterstützen beide Organisationen :  

 

 

Wir befürworten ausdrücklich die Zielsetzungen von  "Pro Polizei Berlin e.V.".  Dafür gibt es viele Gründe. Einbrüche in Kleingarten-Lauben sind zahlreich, Vandalismus weit verbreitet. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist wichtig, ebenso die Unterstützung -auch medial- ihrer Arbeit.

 

https://www.pro-polizei-berlin.de/

 

 

 

 

 

 

 

Ich unterstütze politische Bestrebungen, die sich EHRLICH für das Kleingartenwesen einsetzen - und nicht nur Wählerstimmen der Kleingärtner erschleichen wollen. Als zunehmend übelriechend und unästhetisch empfinde ich es, wenn Politiker den Wert des Kleingartenwesens im Munde führen, tatsächlich aber dessen Unterhöhlung betreiben oder nicht verhindern. Denn ein solcher Widerspruch der Verlogenheit und Vernebelung gehört, wo er in Erscheinung tritt, angeprangert.                                            

Axel Quandt  (Herausgeber)