Zur Kritik an

Viola  Kleinau

(Vorsitzende und

Geschäftsführerin des

Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow und Präsidiumsmitglied

 beim Bundesverband Deutscher Gartenfreunde): 

 

 

 

Aus  der  Polizeiakte.

Zu  den  Feststellungen  des

zuständigen  Kriminalhauptkommissars  der  Berliner  Polizei.

 

 

- Artikel vom 24.1.2022 -

von  Axel Quandt

(siehe die persönliche Anmerkung am Ende des Artikels)

 

 

 

Niemand kann länger sagen, er habe nichts gewußt.

 

Wir erbitten eine Gerichtsklage gegen uns, falls wir in diesem Artikel eine Unwahrheit behauptet haben oder eine Rechtsverletzung begangen haben sollten, bspw. mit den Anmerkungen zum Thema Korruption.  Zwei Behördenentscheidungen (Verwaltungsakte) und des Weiteren eine von uns veranlasste amtsgerichtliche Entscheidung (gegen Viola Kleinau persönlich) sind bisher zu unseren Gunsten ergangen, keine einzige gegen uns. Auch zu der in diesem Artikel nun dargelegten anderen Thematik würden wir Klärungen im Gerichtssaal sehr begrüßen. Der Gerichtssaal ist ein Ort der Wahrheitsfindung. 

 

Juristisch ist es gemäß der uns vorliegenden fachanwaltlichen Expertise (zu § 353 d StGB) zulässig, wir haben aber dennoch zunächst gezögert, sensible Sachverhalte aus einer Polizeiakte zu veröffentlichen. Inzwischen halten wir es indessen für gerechtfertigt, da wir im Verhalten von Viola Kleinau (als "Vorsitzende" und zusätzlich auch noch hochbezahlte "Geschäftsführerin" des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow)  keinerlei selbstkritische Veränderung feststellen konnten.  Genug ist genug. 

 

Viola Kleinau steht nicht nur in der Kritik, weil sie außer dem Ehrenamt der Vorsitzenden des Bezirksverbands zugleich auch noch, mit Billigung der Vorsitzenden (also mit ihrer eigenen Billigung) und von dieser herbeigeführt, das lukrativ bezahlte Amt einer "Geschäftsführerin" (und dieses ist kein Ehrenamt) des Bezirksverbands innehat - eine Doppelfunktion, die in vielen Organisationen für Personen mit dort bereits ehrenamtlichen Leitungsaufgaben mit gutem Grund nicht zulässig ist. Ehrenamtler sollten sich, nicht nur nach unserer Meinung, nicht so verhalten. Vielmehr sollten im Interesse der Pankower Kleingärtner Möglichkeiten der Kostensenkung geprüft werden. Die finanziellen Belastungen der Pankower Kleingärtner sind hoch genug. 

 

In der Kritk steht Viola Kleinau ebenso im Zusammenhang mit der Gründung der umstrittenen Makler-GmbH (u.a. hatte die  Berliner Morgenpost  in einem langen Artikel kritisch berichtet:  HIER). Des Weiteren wächst die Kritik vor allem aber auch hinsichtlich ihrer bewußt und gezielt erfolgten Desinformationen ggü. der Pankower Bezirksdelegiertenversammlung der Kleinggärtner - im Vorfeld oder im Zusammenhang mit wichtigen Beschlussfassungen und deren in unsere Gegenwart und Zukunft wirkenden Folgen.

 

Was Viele nicht wissen: Inner-vereinsrechtliche Eingriffs- und Regulierungsbefugnisse ggü. dem Kleingärtner-Bezirksverband haben der Staat und auch der Berliner Kleingärtner-Landesverband hier allerdings leider nicht, sondern nur die Pankower Bezirksdelegiertenversammlung der Kleingärtner; und diese benötigt aber bei ihren Zusammenkünften als Entscheidungsgrundlage wahrheitsgemäße Informationen und eine ehrliche Berichterstattung. Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.  ist ein Dachverband, keine Eingriffsinstanz. 

 

 

*          *          *

 

 

Mit Zitaten aus der Polizeiakte.

Zur bewußten und zielgerichteten Irreführung der Bezirksdelegierten und der Pankower Kleingärtner durch Viola Kleinau; eine bis auf den heutigen Tag aufrecht erhaltene Desinformation.

 

 

 

Personalnotiz vorab:

* Viola Kleinau ist Vorsitzende und zugleich auch Geschäftsführerin des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V. und Präsidiumsmitglied im Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (dort zuständig für Finanzen). Sie war 2016 -zusammen mit Friedhelm Schipper- Gründerin und Anteilseignerin einer privaten Makler-GmbH (u.a. für Datschenanlagen):  HIER.

* Friedhelm Schipper war stellvtr. Vorsitzender und Schatzmeister im Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. und er war Vorsitzender des Pankower Kleingartenvereins Am Koppelgraben. Alle vorgenannten Ämter übt er jetzt nicht mehr aus. Er war 2016 -zusammen mit Viola Kleinau- Gründer und Anteilseigner einer privaten Makler-GmbH (u.a. für Datschenanlagen):  HIER.

 

 

 

 

Daß die im Jahre 2016 durch Viola Kleinau und Friedhelm Schipper gegründete Makler-GmbH, u.a. für Datschenanlagen (und mit der Möglichkeit der Nutzung von sogenannten "Insiderwissen"), Interessengegensätze mit sich bringt, ist offenkundig. Vgl. dazu den offiziellen Handelsregistertext zur Gründung dieser Makler-GmbH:  HIER.

 

 Diesbezüglich ist den Feststellungen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft -Zentralstelle Korruptionsbekämpfung- eigentlich nichts hinzuzufügen. Sie hat bereits mit Schreiben vom 19.8.2019 mitgeteilt, daß es den "Verdacht und die Gefahr von Interessengegensätzen begründet", wenn zwei Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Gründer und Geschäftsführer einer solchen Makler-GmbH sind.

 

Inner-vereinsrechtliche Eingriffs- und Regulierungsbefugnisse ggü. dem Kleingärtner-Bezirksverband haben, wie bereits erwähnt, der Staat und auch der Berliner Kleingärtner-Landesverband hier allerdings leider nicht, sondern nur die Pankower Bezirksdelegiertenversammlung der Kleingärtner; und diese benötigt aber bei ihren Zusammenkünften als Entscheidungsgrundlage  wahrheitsgemäße  Informationen und eine  ehrliche  Berichterstattung seitens der Bezirksverbandsvorsitzenden.

 

Alle nachfolgenden Zitate aus der Polizeiakte bzw. Feststellungen des zuständigen Kriminalhauptkommissars wurden von uns in kursiv wiedergegeben - und teilweise in Fettdruck.

 

Auslöser für das polizeiliche Tätigwerden war der Verdacht der Untreue (§ 266 StGB) - im Zusammenhang mit der "Frage der Raummiete". Im Gesamtkontext unserer Kritik ist das zwar nur eines der vielen Nebenthemen, weiter unten in diesem Artikel wird indessen auch auf die "Frage der Raummiete" eingegangen - auch wenn im Fokus und im Vordergrund des vorliegenden Artikels vor allem aber ein anderes Thema steht, nämlich der Umgang von Viola Kleinau mit der Pankower Bezirksdelegiertenversammlung. Die Staatsanwaltschaft folgte in dieser Raummiete-Angelegenheit den Nachforschungsempfehlungen der Polizei leider nicht und verneinte hier eine strafrechtliche Relevanz. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 266 StGB werden seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert und sind umstritten. Und zivilrechtliche Schritte -also unabhängig von Fragen des Strafrechts und strafrechtlicher Nachweisbarkeit- in dieser Angelegenheit (zur Problematik der Raummiete) stünden indessen nur den Mitgliedsvereinen (den KGV) des Pankower Bezirksverbands offen, uns leider nicht. Mitglieder beim Bezirksverband sind nur Vereine, nicht einzelne Kleingärtner. Weitaus interessanter aber als Fragen etwaiger Verstöße gegen Strafrecht oder auch Fragen zivilrechtlicher Misshelligkeiten, sind für uns einige Feststellungen in der Polizeiakte, deren Bedeutung -auch unabhängig von sich daran ggf. anschließenden oder divergierenden juristischen Analysen- sehr erheblich ist. Doch der Leser möge selbst urteilen: 

 

Vor der von ihr angestrebten Vertrauensabstimmung auf der Bezirksdelegiertenversammlung vom 5.8.2019 (im Kontext der Art und Weise, wie Viola Kleinau den Zweck der GmbH geschildert bzw. den Delegierten gegenüber "verkauft" hat), und in ihrer schriftlichen öffentlichen "Klarstellung" vom 11.8.2019 (zur Bezirksdelegiertenversammlung vom 5.8.2019), behauptete Viola Kleinau wörtlich, daß keine commerziellen Gewinnabsichten mit der GmbH verbunden sind. Das ist unglaubwürdig, da über 25.000,- Euro aus privaten/persönlichen Mitteln in die GmbH eingebracht wurden (mit vollem Haftungsrisiko). Vgl. dazu den offiziellen Handelsregistertext zu dieser Makler-GmbH:  HIER.  Des Weiteren ist es unternehmens- und steuerrechtlich unstrittig, daß eine GmbH-Gründung ausnahmslos mit Gewinnabsicht verbunden sein muß, was die "Wirtschaftsfachwirtin" Viola Kleinau gewiß weiß. Die Delegierten wurden also für dumm verkauft.

 

 

➔ Der zuständige Kriminalhauptkommissar der Berliner Polizei  stellte dazu in seinem Vermerk vom 14.5.2020 (AZ beim LKA: 190827-1000-021763) unter anderem fest:  "Eine GmbH muß sogar mit einer Gewinnerzielungsabsicht gegründet und geführt werden, auch dies steht im Gegensatz zu den Äußerungen der Beschuldigten. Den dort beschriebenen Zweck hätte sie als 'Verein' ebenfalls umsetzen können."

 

Diese Feststellung ist gewiß zutreffend. Der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V., als Verein, wäre zur Umsetzung der benannten Zielsetzungen (aber ohne persönlich-private Gewinnerzielungsabsichten) in der Lage gewesen. Einer GmbH-Gründung hätte es nicht bedurft.

 

 

➔ Weiterhin stellte der Kriminalhauptkommissar der Berliner Polizei dazu in seinem Vermerk vom 14.5.2020 (AZ beim LKA: 190827-1000-021763) fest:  "Der Zweck der GmbH-Gründung kann dem Grunde nach nur der Gewinnerzielung in einem dem Verein aus- oder vorgelagerten Geschäftsfeld dienen, mit Umsätzen und Gewinnen, welche dem Verein nicht zugute kommen sollten".  Der vorstehend erwähnte Verein ist der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V.

 

Auch diese Feststellung ist gewiß zutreffend. Und sie steht im völligen Gegensatz zu den Äußerungen von Viola Kleinau auf der Bezirksdelegiertenversammlung. Bei der Makler-GmbH (und den privat eingebrachten über 25.000,- Euro -mit vollem persönlichen Haftungsrisiko-) handelt es sich gewiß nicht um ein verwaltungstechnisches Instrument zum Zwecke der Kleingartenanlagensicherung.

 

 

 

Es ging also bei der Gründung der Makler-GmbH um die Nutzung von Insiderwissen und um avisierte Gewinnerzielungen, die den Anteilseignern der GmbH zugute kommen sollten (sollen). Es ging nicht um einen Nutzwert für den Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. oder um einen Nutzwert für die Pankower Kleingärtner.

 

 

 

Vor der von ihr angestrebten Vertrauensabstimmung auf der Bezirksdelegiertenversammlung vom 5.8.2019 (im Kontext der Art und Weise, wie Viola Kleinau den Zweck der GmbH geschildert bzw. den Delegierten gegenüber "verkauft" hat), und in ihrer schriftlichen öffentlichen "Klarstellung" vom 11.8.2019 (zur Bezirksdelegiertenversammlung vom 5.8.2019), ging Viola Kleinau nicht darauf ein, warum sie ihre vermeintlichen Ziele nicht im Rahmen des Vereins (nämlich im Rahmen des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V.) oder durch die Gründung einer gGmbH, einer "gemeinnützigen GmbH", verwirklichen wollte.

 

➔ Dazu stellte der Kriminalhauptkommissar der Berliner Polizei in seinem Vermerk vom 14.5.2020 (AZ beim LKA: 190827-1000-021763) fest:  "Bei einem Verein sind alle Entscheidungen der 'Firmenleitung', also des Vorstands, von der Mitgliederversammlung abhängig .....  Eine normale GmbH muss auf Umsätze und Gewinne normale Steuern bezahlen, im Gegensatz zu einer gGmbH dürfen Gewinne jedoch in unbegrenzter Höhe an die Gesellschafter im Wege einer Gewinnausschüttung ausbezahlt werden."

 

Die Höhe der avisierten zukünftigen und beabsichtigten Gewinne, die dann an die Gesellschafter ausgeschüttet werden können, war also das Motiv der GmbH-Gründung (ansonsten genügt ein Verein oder eine gGmbH). Im Gegensatz dazu hat Viola Kleinau in ihrer schriftlichen öffentlichen  "Klarstellung" vom 11.8.2019 wörtlich behauptet und den Pankower Kleingärtnern weismachen wollen, daß es den GmbH-Gründern nicht um commerzielle Gewinne geht. Stattdessen hob sie u.a. die für die GmbH-Gründer große Bedeutung der Förderung des Pankower Stadtgrüns hervor. Brauchen wir aber dafür eine GmbH (und über 25.000,- Euro Einlage aus privaten Mitteln - mit persönlichem Haftungsrisiko) ? 

 

Eine gezielte und bewußt unwahrhaftige Berichterstattung gegenüber der Bezirksdelegiertenversammlung ist keine Straftat. Dies sei auch an dieser Stelle nocheinmal betont; dieser Umstand ist aber kaum relevant.  Die Delegierten sind weder Steuerrechts- noch Unternehmensrechtsexperten und kennen sich mit dem GmbH-Recht nicht aus; und die meisten sind gutgläubig, manche vielleicht auch vertrauensselig. Viola Kleinau, sie ist Wirtschaftsfachwirtin, wußte wohl sehr gut, was sie den Delegierten lieber nicht mitteilen wollte.

 

Das von uns hier dargelegte Verhalten von Viola Kleinau und Friedhelm Schipper, im Kontext der Gründung der Makler-GmbH (mit der Möglichkeit der Nutzung von Insiderwissen) und der erfolgten zielgerichteten und irreführenden Desinformation ggü. den Delegierten, incl. der angestrengten Verschleierung von persönlichen Gewinnerzielungsabsichten, rechtfertigt unserer Meinung nach den Vorwurf der ...

 

K o r r u p t i o n.

 

Darunter verstehen wir, ebenso wie Transparancy International, den "Mißbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil."  Einzelne Korruptionshandlungen sind mitunter strafrechtsrelevant, oft auch nicht, immer aber verwerflich und unehrenhaft. Sie sind besonders unehrenhaft, wenn sie im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamtes erfolgen. Die Nutzung von "Insiderwissen" ist häufig Bestandteil von Korruptionszusammenhängen. Wo Korruption auftaucht, strahlt sie schnell aus und wächst wie ein Krebsgeschwür, wenn nicht entgegengewirkt wird. Generelles zum Thema Korruption:  HIER.

 

Dass Viola Kleinau und Friedhelm Schipper ihre Anteile an der Makler-GmbH inzwischen -nach Einsetzen der öffentlichen Kritik- auf Petra Henning (der langjährigen Lebensgefährtin von Friedhelm Schipper) notariell übertragen haben, wird der kritische Leser zweifellos korrekt einordnen. Vgl. dazu auch die hier relevanten und noch immer unbeantworteten drei Fragen an Friedhelm Schipper: Sehr interessant (dies sei versprochen):  HIER.  Auch wenn Friedhelm Schipper inzwischen nun das Amt des stellvtr. Vorsitzenden und Schatzmeisters des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V. nicht mehr ausübt.

 

 

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Hier sei im Übrigen auch daran erinnert, daß Viola Kleinau noch immer einige Antworten zur

 

Frage der Raummiete

 

schuldig ist, die die Makler-GmbH (im Handelsregistertext zur GmbH-Gründung ist die Quickborner Str.12 in Pankow als Geschäftssitz angegeben) an den Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. (Geschäftssitz:  Ebenfalls Quickborner Str.12 in Pankow) zahlen  muß / mußte /müßte / sollte / könnte. Viola Kleinau hat in ihrer schriftlichen öffentlichen "Klarstellung" vom 11.8.2019 (zur Bezirksdelegiertenversammlung vom 5.8.2019) wörtlich mitgeteilt, daß seit dem 1.7.2016 eine monatliche Miete gezahlt wird: HIER die wörtliche Äußerung von Viola Kleinau im Dokument.  Unsere Fragen zur Höhe der Raummiete wurden nicht beantwortet.

 

 

➔ Zur Frage einer angemessenen Höhe der Raummiete stellte der Kriminalhauptkommissar der Berliner Polizei in einem anderen Vermerk (Vermerk vom 12.12.2019, AZ beim LKA ebenfalls: 190827-1000-021763) fest:  "Ich habe die hierfür monatlichen Unkosten moderat mit 500,- Euro angesetzt. Im Internet finden sich i.d.R. wesentlich höhere Beträge für Büroflächen in Berlin Pankow - wobei im vorliegenden Fall eine Doppelnutzung von Bürofläche durch die Beschuldigten auch für den betroffenen Verein selbst anzusetzen wäre."  

 

In seinem Vermerk nimmt er dabei Bezug auf  die Nutzung der Bürofläche und ausdrücklich auch auf die Nutzung der Firmenanschrift. Für die Makler-GmbH ist diese Geschäftsadresse durchaus werbewirksam und vorteilhaft. Ob und ggf. in welcher Höhe tatsächlich Raummiete seit 2016 gezahlt worden ist, darüber lagen dem Kriminalhauptkommissar keine Informationen vor. 

 

Falls keine angemessene Raummiete gezahlt wurde, dann wäre dem Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow -und damit den Pankower Kleingärtnern- ein finanzieller Nachteil entstanden. Es läge dann ggf. eine zivilrechtliche und eine vereinsrechtliche Rechtsverletzung vor. Indessen werden wir das Vorliegen einer Rechtsverletzung -im Zusammenhang mit der Frage der Raummiete- hier in diesem Artikel nicht einfach behaupten. Fragen sind aber gerechtfertigt. Wir alle benötigen Informationen über die HÖHE der Raummiete, die lt. schriftlicher Mitteilung von Viola Kleinau seit dem 1.7.2016 gezahlt wurde:

 

Es wäre daher hilfreich und die Wogen glättend, ....

 

.... wenn Viola Kleinau in dieser Angelegenheit endlich mitteilungsfreudiger wird und nicht ohne Not schweigsam bleibt, 

 

.... und wenn sich die Vorsitzende des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow (= Viola Kleinau) ggü. der seinerzeitigen Geschäftsführerin und Anteilseignerin der Makler-GmbH (= ebenfalls Viola Kleinau) energisch für eine hohe Raummiete zugunsten des Bezirksverbands eingesetzt hätte.

 

Dies wäre im finanziellen Interesse der Pankower Kleingärtner. Die finanziellen Belastungen der Pankower Kleingärtner sind hoch genug.

 

Der Geschäftssitz der Makler-GmbH (VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH) ist immernoch (Stand Januar 2022) in der Quickbornerstr. 12 in Pankow (gleiche Adresse wie die des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow e.V.).  

 

 

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Persönliche Anmerkung:   Als ich seinerzeit -damals als Oberamtsrat beim Bezirksamt Pankow- den offiziellen bezirksamtlichen "Sozialbericht für Pankow" erstellt und geschrieben habe, habe ich wahrlich nicht ahnen können, daß ich es Jahre später wieder mit einer -wenn auch ganz andersartigen- Pankower Sozialthematik zu tun haben werde: Auch hier arbeite ich indessen nun erneut -mit tatkräftiger Unterstützung einiger Gartenfreunde- an einer Dokumentation, die ebenfalls sehr umfangreich sein und zahlreiche amtliche u.a. Schriftstücke enthalten wird. Sie wird in hoher Auflage in Druck gehen, denn das im vorliegenden Artikel kritisierte Fehlverhalten ...

 

darf nicht deutschlandweit Schule machen,

 

und die ewige aggressive Litanei der Viola Kleinau, wonach jeder, der sie kritisiert, angeblich "unsolidarisch" dem Kleingartenwesen schadet, ist eine durchsichtige Flucht nach vorn und ebenso dreist wie schamlos. Das haben Viele erlebt, nicht nur ich, und können es bezeugen. Man denke hier bspw. an ....

 

.... die Ereignisse im Zusammenhang mit der Bezirksdelegiertenversammlung vom November 2021. Vgl. dazu unter anderem den Redebeitrag aus KGA Daheim II - HIER.  Wir haben aber auch aus mehreren anderen Pankower KGV ähnlich kritische Äußerungen vernommen. 

 

.... oder den "Fall Erlengrund" (HIER) und den dort geschilderten "Tanz der Anwälte". Dieser einschüchternde Einsatz der Anwälte, auch in Fällen von lediglich kritischer Meinungsäußerungen (wie im "Fall Erlengrund"), ist nicht angemessen und überdies sehr kostenintensiv.  Die finanziellen Belastungen der Pankower Kleingärtner sind hoch genug. 

 

Weitere Beispiele lassen sich nennen. Wir haben ja schon oft berichtet. Charakter und Ziele dieser Zeitschrift:  HIER.

 

Die mittlerweile erhebliche Präsenzstärke der Zeitschrift im Internet -mit abertausenden Seitenaufrufen-, und ebenso in mehreren sozialen Medien (alleine bei Twitter über 1300 Follower: HIER), vor allem aber die zahlreichen Rückmeldungen einer wachsenden Anzahl Pankower Kleingärtner -und ebenso von Kleingärtnern und auch Organisationen aus anderen Teilen Berlins und Deutschlands-, sowie häufige Gespräche mit Freunden, die in der Korruptionsbekämpfung tätig sind, zeigen mir, daß unser Engagement richtig und notwendig ist.

 

 

 

 


Wir befürworten die Zielsetzungen von  Transparency International Deutschland e.V.  und die des  Anti- korruptionsvereins Berlin e.V.  und unterstützen beide Organisationen :  

 

 

Wir befürworten ausdrücklich die Zielsetzungen von  "Pro Polizei Berlin e.V.".  Dafür gibt es viele Gründe. Einbrüche in Kleingarten-Lauben sind zahlreich, Vandalismus weit verbreitet. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist wichtig, ebenso die Unterstützung -auch medial- ihrer Arbeit.

 

https://www.pro-polizei-berlin.de/

 

 

 

 

 

 

 

Ich unterstütze politische Bestrebungen, die sich EHRLICH für das Kleingartenwesen einsetzen - und nicht nur Wählerstimmen der Kleingärtner erschleichen wollen. Als zunehmend übelriechend und unästhetisch empfinde ich es, wenn Politiker den Wert des Kleingartenwesens im Munde führen, tatsächlich aber dessen Unterhöhlung betreiben oder nicht verhindern. Denn ein solcher Widerspruch der Verlogenheit und Vernebelung gehört, wo er in Erscheinung tritt, angeprangert.                                            

Axel Quandt  (Herausgeber)