EIN FÜR ALLEMAL:  

 

Bei Kündigungen des Zwischenpachtvertrages (durch Grundstückseigentümer) infolge von vom Bezirksverband (bzw. Kreisverband bzw. Stadtverband) nicht gezahlter bzw. nicht weitergeleiteter Pachtgelder, bleiben die Unterpachtverträge der Kleingärtner UNVERÄNDERT bestehen (ohne wenn und aber):
  
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs.3 BKleingG:  

§ 10 Abs.3 BKleingG (die Schutzvorschrift zugunsten der Kleingärtner bzw. Unterpächter) greift nicht bei jeder Kündigung des Zwischenpachtvertrages.   

Sie greift aber IMMER dann, wenn der Zwischenpachtvertrag wegen Pflichtversäumnisse des Zwischenpächters erfolgt ist (so wie 2022/2023 im Fall „Alte Baumschule“ in Berlin-Pankow). In diesem Fall bleiben die Unterpachtverträge, trotz Kündigung des Zwischenpachtvertrages,  bestehen !  Auch wenn keine Doppel-Pachtzahlungen (durch Einmal- bzw. Sonderumlage) erfolgen.  

Erfolgt jedoch die Kündigung des Zwischenpachtvertrages aus „ZULÄSSIGEN“ anderen Gründen (auch hier ist das Kündigungsrecht indessen stark eingeschränkt), bspw. infolge einer bauplanungsrechtlichen Änderung  ODER   aufgrund mangelnder kleingärtnerischer Nutzung, dann greift der Schutz des § 10 Abs.3 BKleingG nicht.  DIESE etwaigen Kündigungsgründe sind aber unabhängig von der aktuellen Misere in Pankow. Diese Kündigungsgründe, WENN  SIE  DENN  BESTEHEN  (i.d.R. nicht), bestünden dann völlig unabhängig von der Frage der nicht weitergeleiteten Pachtgelder durch den Zwischenpächter (Bezirksverband).


Hier das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Thematik (ein Fall in Hamburg):

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/04/rk19980409_1bvr004492.html

 

 

 

 

 

 

 


Wir befürworten die Zielsetzungen von  Transparency International Deutschland e.V.  und die des  Anti- korruptionsvereins Berlin e.V.  und unterstützen beide Organisationen :  

 

 

Wir befürworten ausdrücklich die Zielsetzungen von  "Pro Polizei Berlin e.V.".  Dafür gibt es viele Gründe. Einbrüche in Kleingarten-Lauben sind zahlreich, Vandalismus weit verbreitet. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist wichtig, ebenso die Unterstützung -auch medial- ihrer Arbeit.

 

https://www.pro-polizei-berlin.de/

 

 

 

 

 

 

 

Ich unterstütze politische Bestrebungen, die sich EHRLICH für das Kleingartenwesen einsetzen - und nicht nur Wählerstimmen der Kleingärtner erschleichen wollen. Als zunehmend übelriechend und unästhetisch empfinde ich es, wenn Politiker den Wert des Kleingartenwesens im Munde führen, tatsächlich aber dessen Unterhöhlung betreiben oder nicht verhindern. Denn ein solcher Widerspruch der Verlogenheit und Vernebelung gehört, wo er in Erscheinung tritt, angeprangert.                                            

Axel Quandt  (Herausgeber)