Kleingartenwesen-Rechtliches-
Bundesweit
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Einige „heiße Eisen“ im Kleingartenwesen.
Verschweigen oder ansprechen ?
Interview mit Axel Quandt (Gründer und Vorsitzender des Vereins „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption ..... im Kleingartenwesen e.V.“). Zur Person: https://www.pankower-gartenzwerge.de/titelseite/zur-person-des-herausgebers/
K.H. Roth, seit vielen Jahrzehnten vorbildlicher Kleingärtner -mit Herz und Seele- und BRANDBRIEF-Mitglied, wurde gebeten, einige wichtige und z.T. auch vorwurfsvolle Fragen, die den BRANDBRIEF ... e.V. und/oder Herrn Quandt erreichten (via E-Mail, WhatsApp, Posts in sozialen Medien u.a.) zusammenzufassen und in diesem Interview zur Sprache zu bringen. Zahlreiche Aussagen von Axel Quandt in Interviews mit verschiedenen Tageszeitungen und Radiosendern sollen mit den nachfolgenden Antworten ergänzt werden.
Kommentar vom 24.12.2025 zu einigen Kommentaren des FB-Posts des "KGV Elbfrieden Bobersen" vom 20.12.2025. Siehe UNSERE Facebook-Gruppe (mit fast 3000 Mitgliedern/Kleingärtnern).
Vgl. https://www.facebook.com/groups/2458937317737295/permalink/3868763686754644/
(Herr Brumm ist der Präsident des Landesverbands Sachsen der
Kleingärtner).
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Lieber Herr Brumm,
Sie sind Präsident des Landesverbands Sachsen der Kleingärtner. Ihre Verdienste um das Kleingartenwesen sind erheblich. Und Ihre Kommentare
zum Post vom „KGV Elbfrieden Bobersen“ sind interessant; Diskussionen sind unvermeidbar. Wenn Sie jedoch annehmen, dass die Vorschläge des o.g. KGV, die lediglich auf Verbesserungen zumindest
hoffen, einen „Angriff“ auf das BKleingG darstellen, dann irren Sie. Wahrscheinlich wollen Sie auch nur Ihre Befürchtung zum Ausdruck bringen, dass eine Diskussion über
bzw. eine „Öffnung“ des BKleingG Gefahren mit sich bringt. Nun, das ist bei JEDER „Gesetzesnovellierung“ der Fall (ausnahmslos).
Wenn Sie jedoch schreiben, dass das BKleingG (und damit wohl auch das deutsche Kleingartenwesen) dies „nicht überleben“ würde (Diskussion und Evaluierung), dann
klingt das, als würden Sie über einen Patienten mit Krebs im Endstadium sprechen, der überdies auch noch eine Lungenentzündung hat, und bei dem auch die kleinste Berührung und/oder das geringste
Öffnen eines Fensters zwingend zum schnellen Tode führen würde. Das klingt nicht selbstbewußt, fast hoffnungslos. Auch Politiker und „Interessierte aller Coleur“ lesen das. Wir Kleingärtner
müssen aufpassen, dass wir mit solchen Positionierungen nicht mittelbar genau das erst erzeugen/bewirken, was Sie verhindern wollen. Diese Form der ängstlichen Forderung des „bloß nicht
thematisieren“ kann nicht auf Dauer gut gehen. Das haben wir Kleingärtner auch nicht nötig. Millionen Wählerstimmen sind eine Macht.
Meiner Meinung nach fehlt es aber an „kämpferischer Bereitschaft“ auf verschiedenen Funktionärsebenen. Hier sind, natürlich im Rahmen rechtsstaatlicher
Vorgehensweisen, ganz ganz andere Hausnummern erforderlich. In einigen Gesprächen mit Vorständen verschiedener Landesverbände wurde mir schmerzhaft bewußt, dass diese nicht
ansatzweise begreifen „was die Stunde geschlagen hat“. „Rollator-Aktivismus“ ohne Ende - vornehmlich im Land Berlin. Als alter Gewerkschafter lobe ich mir den Kampfgeist bspw. der deutschen
Bauern. Respekt, Ansehen und Achtung im und vor dem Kleingartenwesen müssen wieder aufgerichtet werden. Und Herr Brumm, die Diskussionen, mit Chancen und Gefahren, haben längst begonnen. Keiner
Macht der Welt kann es gelingen, den Geist zurück in die Flasche zu bekommen. Ob es uns gefällt oder nicht. Auch „Vogel Strauß“ wird daran nichts ändern.
Axel Quandt (u.a. Vorsitzender des Vereins „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität und Unregelmäßigkeiten im
Kleingartenwesen e.V.)
Vgl. https://www.facebook.com/groups/2458937317737295/permalink/3868763686754644/
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Die enormen Folgen einer Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit: HIER.
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Das Landgericht Berlin hat heute ein Urteil verkündet.
Die ersten Kündigungen der Zwischenpachtverträge (ggü. dem Bezirksverband Pankow der Gartenfreunde) wurden bereits ausgesprochen. Betroffen ist u.a.
der LKV "Alte Baumschule" e.V. Heute, am 15.6.2023, hat das Landgericht Berlin ein Urteil
verkündet: Lesen Sie HIER.
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EIN FÜR ALLEMAL:
Bei Kündigungen des
Zwischenpachtvertrages (durch Grundstückseigentümer) infolge von vom Bezirksverband (bzw. Kreisverband bzw. Stadtverband) nicht gezahlter bzw. nicht weitergeleiteter Pachtgelder, bleiben die
Unterpachtverträge der Kleingärtner UNVERÄNDERT bestehen (ohne wenn und aber):
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs.3
BKleingG: HIER
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Vorschlag und Empfehlung zu Ethik-Richtlinien für die
Funktionärstätigkeit im Kleingartenwesen. HIER
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Lichtblicke der Hoffnung für das deutsche
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Zu unserem Artikel über "die zulässige Höhe der Hecke im
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Die "Drittelregelung" im Kleingartenrecht - und zulässige Ausnahmen.
Auch zur Problematik der Adhäsion. HIER
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Zur Berechnung der Anrechnungsfläche von Obstbäumen (im Rahmen der Drittelregelung der kleingärtnerischen Nutzung). Hier werden mitunter Fehler gemacht. Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden. Und wir empfehlen eine für die Kleingärtner günstige Methode. Vergleiche dazu :
" Bäume haben eine mehr oder weniger ausgeprägte kreisförmige Krone welche in ihrem Umfang dem Wurzelbereich entspricht. D.h. man nimmt bei den Obstbäumen den Radius des Kreises der die Baumkrone im Querschnitt darstellt. Die Formel für Kreisfläche lautet: A = π * r * r (hierbei ist A = Fläche, r = Radius und π ≈3,14). Es sei z.B. der Radius r = 2 Meter. In diesem Fall hat dieser Obstbaum eine genutzte Fläche von 2 * 2 * 3,14 = 12,56 m2. Bei Brombeerbüschen kann man z.B. ausmessen wie groß die Fläche als Rechteckform ist. "
Es ist unverständlich, wenn ein Bezirks- oder Kreisverband in einer Gartenordnung eine für Gartenfreunde
ungünstigere Anrechnung zugrundelegt ! Eine Regelung, die von der oben
erläuterten abweicht, sollte nur zur Anwendung kommen, wenn sie im Einzelfall zu einem für den
Kleingärtner günstigeren Ergebnis führt. Ein insoweit zugrundezulegendes Günstigkeitsprinzip steht nicht im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Prinzipien.
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Hier erscheinen demnächst weitere Artikel u.a. zu den Themen :
- Die geschlossene Außenumfriedung als eines der Wesensmerkmale einer KGA (in Abgrenzung zur
Erholungsanlage). Sehr wichtig zur Statuserhaltung einer KGA
!
- Die Befugnisse eines Kleingarten-Vereinsvorstands (und ihre Grenzen).
- Der Bestandsschutz im Kleingartenrecht (und die ggf. eintretenden Folgen seiner erfolgreichen
Geltendmachung für die ganze KGA und die haftungsrechtlichen Pflichten des Vorstands).
- Allgemeine Rechtsstaatsgrundsätze, die auch in der KGA zu beachten sind.
- Zur Größe und Anrechenbarkeit der Kompostanlagen.
- "Nutzpflanzen für die Tierwelt" und ihre Anrechnung im Rahmen der Drittelregelung.
- Zur Frage der Zulässigkeit des Austritts eines Kleingärtners aus seinem KGV, bei gleichzeitiger
fortdauernder Nutzung seines Kleingartens und Weiterführung seines Unterpachtvertrages
mit dem Bezirksverband.
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Warum wir Kleingärtner aufpassen sollten / Warnsignale für das deutsche Kleingartenwesen / Interessengegensätze:
https://www.tagesmeldungen.info/archives/167277
