Kleingartenwesen-Rechtliches-

 

Bundesweit

 

 

 

 

 

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Einige „heiße Eisen“ im Kleingartenwesen.

Verschweigen oder ansprechen ?

 

Interview mit Axel Quandt   (Gründer und Vorsitzender des Vereins „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption ..... im Kleingartenwesen e.V.“). Zur Person:   https://www.pankower-gartenzwerge.de/titelseite/zur-person-des-herausgebers/

 

K.H. Roth, seit vielen Jahrzehnten vorbildlicher Kleingärtner -mit Herz und Seele- und BRANDBRIEF-Mitglied, wurde gebeten, einige wichtige und z.T. auch vorwurfsvolle Fragen, die den BRANDBRIEF ... e.V. und/oder Herrn Quandt erreichten (via E-Mail, WhatsApp, Posts in sozialen Medien u.a.) zusammenzufassen und in diesem Interview zur Sprache zu bringen. Zahlreiche Aussagen von Axel Quandt in Interviews mit verschiedenen Tageszeitungen und Radiosendern sollen mit den nachfolgenden Antworten ergänzt werden. 

Zum o.g. Interview   HIER.

 

 

 

Kommentar vom 24.12.2025 zu einigen Kommentaren des FB-Posts des "KGV Elbfrieden Bobersen" vom 20.12.2025. Siehe UNSERE Facebook-Gruppe (mit fast 3000 Mitgliedern/Kleingärtnern). 

 

 

Vgl.  https://www.facebook.com/groups/2458937317737295/permalink/3868763686754644/

 

 

(Herr Brumm ist der Präsident des Landesverbands Sachsen der Kleingärtner).

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Lieber Herr Brumm,
 
Sie sind Präsident des Landesverbands Sachsen der Kleingärtner. Ihre Verdienste um das Kleingartenwesen sind erheblich.  Und Ihre Kommentare zum Post vom „KGV Elbfrieden Bobersen“ sind interessant; Diskussionen sind unvermeidbar. Wenn Sie jedoch annehmen, dass die Vorschläge des o.g. KGV, die lediglich auf Verbesserungen zumindest hoffen, einen „Angriff“ auf das BKleingG darstellen, dann irren Sie. Wahrscheinlich wollen Sie auch nur Ihre Befürchtung zum Ausdruck bringen, dass eine Diskussion über bzw. eine „Öffnung“ des BKleingG Gefahren mit sich bringt. Nun, das ist bei JEDER „Gesetzesnovellierung“ der Fall (ausnahmslos).
 
Wenn Sie jedoch schreiben, dass das BKleingG (und damit wohl auch das deutsche Kleingartenwesen) dies „nicht überleben“ würde (Diskussion und Evaluierung), dann klingt das, als würden Sie über einen Patienten mit Krebs im Endstadium sprechen, der überdies auch noch eine Lungenentzündung hat, und bei dem auch die kleinste Berührung und/oder das geringste Öffnen eines Fensters zwingend zum schnellen Tode führen würde. Das klingt nicht selbstbewußt, fast hoffnungslos. Auch Politiker und „Interessierte aller Coleur“ lesen das. Wir Kleingärtner müssen aufpassen, dass wir mit solchen Positionierungen nicht mittelbar genau das erst erzeugen/bewirken, was Sie verhindern wollen. Diese Form der ängstlichen Forderung des „bloß nicht thematisieren“ kann nicht auf Dauer gut gehen. Das haben wir Kleingärtner auch nicht nötig.  Millionen Wählerstimmen sind eine Macht.
 
Meiner Meinung nach fehlt es aber an „kämpferischer Bereitschaft“ auf verschiedenen Funktionärsebenen. Hier sind, natürlich im Rahmen rechtsstaatlicher Vorgehensweisen, ganz ganz andere Hausnummern erforderlich. In einigen Gesprächen mit Vorständen verschiedener Landesverbände wurde mir schmerzhaft bewußt, dass diese nicht ansatzweise begreifen „was die Stunde geschlagen hat“. „Rollator-Aktivismus“ ohne Ende - vornehmlich im Land Berlin. Als alter Gewerkschafter lobe ich mir den Kampfgeist bspw. der deutschen Bauern. Respekt, Ansehen und Achtung im und vor dem Kleingartenwesen müssen wieder aufgerichtet werden. Und Herr Brumm, die Diskussionen, mit Chancen und Gefahren, haben längst begonnen. Keiner Macht der Welt kann es gelingen, den Geist zurück in die Flasche zu bekommen. Ob es uns gefällt oder nicht. Auch „Vogel Strauß“ wird daran nichts ändern.
 
Axel Quandt (u.a. Vorsitzender des Vereins „BRANDBRIEF – Pankower Netzwerk und Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität und Unregelmäßigkeiten im Kleingartenwesen e.V.)

 

 

Vgl.   https://www.facebook.com/groups/2458937317737295/permalink/3868763686754644/

 

 

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Die enormen Folgen einer Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit:   HIER.

 

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Das  Landgericht  Berlin  hat  heute  ein  Urteil verkündet.

 

Die ersten Kündigungen der Zwischenpachtverträge (ggü. dem Bezirksverband Pankow der Gartenfreunde) wurden bereits ausgesprochen. Betroffen ist u.a. der LKV "Alte Baumschule" e.V.    Heute, am 15.6.2023,  hat das Landgericht Berlin ein Urteil verkündet:   Lesen Sie   HIER.

 

 

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EIN FÜR ALLEMAL:  

 

Bei Kündigungen des Zwischenpachtvertrages (durch Grundstückseigentümer) infolge von vom Bezirksverband (bzw. Kreisverband bzw. Stadtverband) nicht gezahlter bzw. nicht weitergeleiteter Pachtgelder, bleiben die Unterpachtverträge der Kleingärtner UNVERÄNDERT bestehen (ohne wenn und aber):
  
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs.3 BKleingG:    HIER

 

 

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       Vorschlag und Empfehlung zu Ethik-Richtlinien für die

       Funktionärstätigkeit im Kleingartenwesen.     HIER

 

 

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               Lichtblicke der Hoffnung für das deutsche

        Kleingartenwesen.     HIER


 

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               Zu unserem Artikel über  "die zulässige Höhe der Hecke im

        Kleingartenrecht" .     HIER

 

 

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             Die "Drittelregelung" im Kleingartenrecht - und zulässige Ausnahmen.

 

                        Auch zur Problematik der Adhäsion.      HIER

 

 

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          Zur Berechnung der Anrechnungsfläche von Obstbäumen (im Rahmen der Drittelregelung der kleingärtnerischen Nutzung). Hier werden mitunter Fehler gemacht. Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden. Und wir empfehlen eine für die Kleingärtner günstige Methode.   Vergleiche dazu :

 

" Bäume haben eine mehr oder weniger ausgeprägte kreisförmige Krone welche in ihrem Umfang dem Wurzelbereich entspricht. D.h. man nimmt bei den Obstbäumen den Radius des Kreises der die Baumkrone im Querschnitt darstellt. Die Formel für Kreisfläche lautet: A = π * r * r (hierbei ist A = Fläche, r = Radius und π ≈3,14).  Es sei z.B. der Radius r = 2  Meter. In diesem Fall hat dieser Obstbaum eine genutzte Fläche von 2 * 2 * 3,14 = 12,56 m2. Bei Brombeerbüschen kann man z.B. ausmessen wie groß die Fläche als Rechteckform ist. "

 

Zitiert aus  https://lohrberg-blog.de/hilfestellung-zur-berechnung-der-drittelloesung-und-umgang-mit-gartenlauben-bei-uebergroesse/?fbclid=IwAR2nvjrAfiazZ6ISr75kJtmXETLg8xNhGSqZoJARI7VRohMeBjHdfpgfojU

 

Es ist unverständlich, wenn ein Bezirks- oder Kreisverband in einer Gartenordnung eine für Gartenfreunde ungünstigere Anrechnung zugrundelegt !    Eine Regelung, die von der oben erläuterten abweicht, sollte nur zur Anwendung kommen, wenn sie im Einzelfall zu einem für den Kleingärtner günstigeren Ergebnis führt. Ein insoweit zugrundezulegendes Günstigkeitsprinzip steht nicht im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Prinzipien.

 

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Hier erscheinen demnächst weitere Artikel u.a. zu den Themen :

 

 

 

- Die geschlossene Außenumfriedung als eines der Wesensmerkmale einer KGA (in Abgrenzung zur

   Erholungsanlage).   Sehr wichtig zur Statuserhaltung einer KGA !

 

- Die Befugnisse eines Kleingarten-Vereinsvorstands (und ihre Grenzen).

 

- Der Bestandsschutz im Kleingartenrecht (und die ggf. eintretenden Folgen seiner erfolgreichen

   Geltendmachung für die ganze KGA und die haftungsrechtlichen Pflichten des Vorstands).

 

- Allgemeine Rechtsstaatsgrundsätze, die auch in der KGA zu beachten sind.

 

- Zur Größe und Anrechenbarkeit der Kompostanlagen.

 

- "Nutzpflanzen für die Tierwelt" und ihre Anrechnung im Rahmen der Drittelregelung.

 

- Zur Frage der Zulässigkeit des Austritts eines Kleingärtners aus seinem KGV, bei gleichzeitiger

   fortdauernder Nutzung seines Kleingartens und Weiterführung seines Unterpachtvertrages

   mit dem Bezirksverband.

 

 

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Warum wir Kleingärtner aufpassen sollten / Warnsignale für das deutsche Kleingartenwesen / Interessengegensätze:

 

https://www.tagesmeldungen.info/archives/167277

 



Wir befürworten die Zielsetzungen von  Transparency International Deutschland e.V.  und die des  Anti- korruptionsvereins Berlin e.V.  und unterstützen beide Organisationen :  

 

 

Wir befürworten ausdrücklich die Zielsetzungen von  "Pro Polizei Berlin e.V.".  Dafür gibt es viele Gründe. Einbrüche in Kleingarten-Lauben sind zahlreich, Vandalismus weit verbreitet. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist wichtig, ebenso die Unterstützung -auch medial- ihrer Arbeit.

 

https://www.pro-polizei-berlin.de/

 

 

 

 

 

 

 

Ich unterstütze politische Bestrebungen, die sich EHRLICH für das Kleingartenwesen einsetzen - und nicht nur Wählerstimmen der Kleingärtner erschleichen wollen. Als zunehmend übelriechend und unästhetisch empfinde ich es, wenn Politiker den Wert des Kleingartenwesens im Munde führen, tatsächlich aber dessen Unterhöhlung betreiben oder nicht verhindern. Denn ein solcher Widerspruch der Verlogenheit und Vernebelung gehört, wo er in Erscheinung tritt, angeprangert.                                            

Axel Quandt  (Herausgeber)