Kleingartenwesen-Rechtliches-Bundesweit

 

 

 

 

 

 

Die enormen Folgen einer Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit:   HIER.

 

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Das  Landgericht  Berlin  hat  heute  ein  Urteil verkündet.

 

Die ersten Kündigungen der Zwischenpachtverträge (ggü. dem Bezirksverband Pankow der Gartenfreunde) wurden bereits ausgesprochen. Betroffen ist u.a. der LKV "Alte Baumschule" e.V.    Heute, am 15.6.2023,  hat das Landgericht Berlin ein Urteil verkündet:   Lesen Sie   HIER.

 

 

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EIN FÜR ALLEMAL:  

 

Bei Kündigungen des Zwischenpachtvertrages (durch Grundstückseigentümer) infolge von vom Bezirksverband (bzw. Kreisverband bzw. Stadtverband) nicht gezahlter bzw. nicht weitergeleiteter Pachtgelder, bleiben die Unterpachtverträge der Kleingärtner UNVERÄNDERT bestehen (ohne wenn und aber):
  
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 10 Abs.3 BKleingG:    HIER

 

 

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       Vorschlag und Empfehlung zu Ethik-Richtlinien für die

       Funktionärstätigkeit im Kleingartenwesen.     HIER

 

 

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               Lichtblicke der Hoffnung für das deutsche

        Kleingartenwesen.     HIER


 

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               Zu unserem Artikel über  "die zulässige Höhe der Hecke im

        Kleingartenrecht" .     HIER

 

 

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             Die "Drittelregelung" im Kleingartenrecht - und zulässige Ausnahmen.

 

                        Auch zur Problematik der Adhäsion.      HIER

 

 

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          Zur Berechnung der Anrechnungsfläche von Obstbäumen (im Rahmen der Drittelregelung der kleingärtnerischen Nutzung). Hier werden mitunter Fehler gemacht. Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden. Und wir empfehlen eine für die Kleingärtner günstige Methode.   Vergleiche dazu :

 

" Bäume haben eine mehr oder weniger ausgeprägte kreisförmige Krone welche in ihrem Umfang dem Wurzelbereich entspricht. D.h. man nimmt bei den Obstbäumen den Radius des Kreises der die Baumkrone im Querschnitt darstellt. Die Formel für Kreisfläche lautet: A = π * r * r (hierbei ist A = Fläche, r = Radius und π ≈3,14).  Es sei z.B. der Radius r = 2  Meter. In diesem Fall hat dieser Obstbaum eine genutzte Fläche von 2 * 2 * 3,14 = 12,56 m2. Bei Brombeerbüschen kann man z.B. ausmessen wie groß die Fläche als Rechteckform ist. "

 

Zitiert aus  https://lohrberg-blog.de/hilfestellung-zur-berechnung-der-drittelloesung-und-umgang-mit-gartenlauben-bei-uebergroesse/?fbclid=IwAR2nvjrAfiazZ6ISr75kJtmXETLg8xNhGSqZoJARI7VRohMeBjHdfpgfojU

 

Es ist unverständlich, wenn ein Bezirks- oder Kreisverband in einer Gartenordnung eine für Gartenfreunde ungünstigere Anrechnung zugrundelegt !    Eine Regelung, die von der oben erläuterten abweicht, sollte nur zur Anwendung kommen, wenn sie im Einzelfall zu einem für den Kleingärtner günstigeren Ergebnis führt. Ein insoweit zugrundezulegendes Günstigkeitsprinzip steht nicht im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Prinzipien.

 

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Hier erscheinen demnächst weitere Artikel u.a. zu den Themen :

 

 

 

- Die geschlossene Außenumfriedung als eines der Wesensmerkmale einer KGA (in Abgrenzung zur

   Erholungsanlage).   Sehr wichtig zur Statuserhaltung einer KGA !

 

- Die Befugnisse eines Kleingarten-Vereinsvorstands (und ihre Grenzen).

 

- Der Bestandsschutz im Kleingartenrecht (und die ggf. eintretenden Folgen seiner erfolgreichen

   Geltendmachung für die ganze KGA und die haftungsrechtlichen Pflichten des Vorstands).

 

- Allgemeine Rechtsstaatsgrundsätze, die auch in der KGA zu beachten sind.

 

- Zur Größe und Anrechenbarkeit der Kompostanlagen.

 

- "Nutzpflanzen für die Tierwelt" und ihre Anrechnung im Rahmen der Drittelregelung.

 

- Zur Frage der Zulässigkeit des Austritts eines Kleingärtners aus seinem KGV, bei gleichzeitiger

   fortdauernder Nutzung seines Kleingartens und Weiterführung seines Unterpachtvertrages

   mit dem Bezirksverband.

 

 

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Warum wir Kleingärtner aufpassen sollten / Warnsignale für das deutsche Kleingartenwesen / Interessengegensätze:

 

https://www.tagesmeldungen.info/archives/167277

 



Wir befürworten die Zielsetzungen von  Transparency International Deutschland e.V.  und die des  Anti- korruptionsvereins Berlin e.V.  und unterstützen beide Organisationen :  

 

 

Wir befürworten ausdrücklich die Zielsetzungen von  "Pro Polizei Berlin e.V.".  Dafür gibt es viele Gründe. Einbrüche in Kleingarten-Lauben sind zahlreich, Vandalismus weit verbreitet. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist wichtig, ebenso die Unterstützung -auch medial- ihrer Arbeit.

 

https://www.pro-polizei-berlin.de/

 

 

 

 

 

 

 

Ich unterstütze politische Bestrebungen, die sich EHRLICH für das Kleingartenwesen einsetzen - und nicht nur Wählerstimmen der Kleingärtner erschleichen wollen. Als zunehmend übelriechend und unästhetisch empfinde ich es, wenn Politiker den Wert des Kleingartenwesens im Munde führen, tatsächlich aber dessen Unterhöhlung betreiben oder nicht verhindern. Denn ein solcher Widerspruch der Verlogenheit und Vernebelung gehört, wo er in Erscheinung tritt, angeprangert.                                            

Axel Quandt  (Herausgeber)