Sind die Voraussetzungen für den notwendigen radikalen Neuanfang im Pankower Kleingartenwesen erfüllt ?   

 

Sehr erhebliche Zweifel sind erlaubt.   Das Viola-Kleinau-Erbe.

 

Leider spricht vieles dafür, daß es ähnlich weitergeht wie seit Jahren :   Hier geht es um die Zukunft, nicht um die Vergangenheit :                                                  -Artikel vom 30.4.2023-

 

 

1)   Gerd Hardt (vom Restvorstand des Bezirksverbands) hat ggü. der Morgenpost (siehe Berliner Morgenpost vom 18.3.2023) erklärt, daß das Bezirksamt Pankow von Berlin Unwahrheiten behauptet, denn alles Geld sei überwiesen worden:  "WIR sind die Leidtragenden", so Herr Hardt. 

 

Wurde er irregeführt oder falschinformiert ?  Oder ist er es, der irreführt ?  Warum hat er zur Verifizierung seiner Behauptungen keine Bankbelege vorgelegt ?  Das wäre ja dann wohl kein Problem gewesen. Wir warteten wochenlang vergeblich.

 

Nunmehr fand am 27.4.2023 wieder ein Vorstände-Treffen beim Bezirksverband statt. Dort mußten nun "finanzielle Unregelmäßigkeiten" eingestanden werden (vgl. dazu unter anderem das Info-Schreiben des "KGV Daheim 2" vom 28.4.23 - Aushang). Damit ergibt sich nun schon ein ganz anderes Bild in den Darlegungen des Bezirksverbands, ein Bild, das mit den zahlreichen Berichten der Berliner Zeitungen (MORGENPOST, TAGESSPIEGEL, ABENDBLATT) schon eher übereinstimmt. Indessen ist die beschönigende Formulierung "finanzielle Unregelmäßigkeiten" auch schon wieder recht erhellend.

 

Was sollte das alles ? Man möge damit aufhören ! Erforderlich ist eine radikale Distanzierung vom "System Kleinau" !

Welchen Sinn hätte ansonsten ein Neuanfang bzw. eine Fortsetzung mit DIESEM Bezirksverband ?!  Es geht um die Zukunft von uns Pankower Kleingärtnern. 

 

 

2)   Auf der Website des Bezirksverbands wird unter der Überschrift "Fazit ..." über den Verbandstag vom 24.3.2023 berichtet. Insgesamt ziemlich beschönigend. So heißt es dort u.a., daß dem Rest-BV-Vorstand (3 Personen waren nach der Mega-Rücktrittswelle im Vorstand verblieben) von den Delegierten "das vollste Vertrauen" ausgesprochen wurde. Richtig ist, daß die Delegierten bzw. die Pankower Kleingärtner es akzeptieren, daß nicht noch weitere Rücktritte erfolgten. Ansonsten wäre der Bezirksverband gemäß Satzung nicht mehr vertretungsbefugt und also handlungsunfähig. Einige Kleingärtner sprechen hier indessen von einer Art "Geiselhaft". So weit sollte man eher nicht gehen. Ein expliziter Beschluss zur Aussprache des "vollsten Vertrauens" wurde jedoch nicht gefasst. Und diese Sprache und Verfahrensweise klingt auch sehr nach "alten Zeiten". Davon haben wir genug.

 

Man möge damit aufhören ! Erforderlich ist eine radikale Distanzierung vom "System Kleinau" !

Welchen Sinn hätte ansonsten ein Neuanfang bzw. eine Fortsetzung mit DIESEM Bezirksverband ?!  Es geht um die Zukunft von uns Pankower Kleingärtnern. 

 

 

3)   In unserem Schreiben vom 21.3.2023 an Herrn Gerd Hardt wurde mitgeteilt, daß der vom Rest-BV-Vorstand entworfene Geschäftsordnungsentwurf für den 24.März (Verbandstag) inakzeptabel ist, da die dort vorgesehen Punkte 3 und 6 die Möglichkeit eröffnen, kritische Stimmen radikal abzuwürgen. Wir ersparen uns hier die Details, geben aber bei Nachfrage gern ausführlich Auskunft. 

 

Man möge damit aufhören ! Erforderlich ist eine radikale Distanzierung vom "System Kleinau" !

Welchen Sinn hätte ansonsten ein Neuanfang bzw. eine Fortsetzung mit DIESEM Bezirksverband ?!  Es geht um die Zukunft von uns Pankower Kleingärtnern. 

 

 

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"Einmalumlage" ? 

 

 

In den aktuellen Diskussionen im Pankower Kleingartenwesen zum Thema „Einmalumlage“, die ggf. alle Kleingärtner zahlen sollen, um die Finanzlücken („verschwundene Gelder“  etc. ...) beim Bezirksverband zu schließen, hat niemand eine Glaskugel oder Zauberformel. Nicht ganz außer Betracht bleiben darf allerdings ein Blick auf § 10 Abs.3 BKleingG:

 

„Wird ein Zwischenpachtvertrag durch eine Kündigung des Verpächters beendet, tritt der Verpächter in die Verträge des Zwischenpächters mit den Kleingärtnern ein.“

 

Dazu Anmerkung Nr.5 zu § 10 BKleingK im Kommentar von Mainczyk:

"Die Vorschrift des Abs.3 soll die vertragstreuen Kleingärtner vor dem Verlust ihres Kleingartens wegen Nichterfüllung von Pflichten durch den Zwischenpächter schützen."

Mancher Unterpachtvertrag-Text steht im Widerspruch zu § 10 Abs.3 des BKleingG. Diese Rechtsnorm ist aber unserer Auffassung nach unabdingbar, kann nicht durch Vertrag ausgehebelt werden (wie bei fast allen zugunsten der Schwächeren erlassenen Schutzvorschriften).

 

 

Neue / weitere  STRAFANZEIGE  gegen Viola Kleinau. Vorgeworfen wird ihr das wiederholte und umfangreiche Ablassen von Waschmaschinen-Abwasser, nicht etwa in eine Abwassersammelgrube, sondern ins blanke Erdreich ihres Pankower Kleingartens. Mehrere Augenzeugen, viele Fotos und Videos.

Wasser predigen, Wein saufen ......     Lesen Sie  h i e r.

 

 


Wir befürworten die Zielsetzungen von  Transparency International Deutschland e.V.  und die des  Anti- korruptionsvereins Berlin e.V.  und unterstützen beide Organisationen :  

 

 

Wir befürworten ausdrücklich die Zielsetzungen von  "Pro Polizei Berlin e.V.".  Dafür gibt es viele Gründe. Einbrüche in Kleingarten-Lauben sind zahlreich, Vandalismus weit verbreitet. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist wichtig, ebenso die Unterstützung -auch medial- ihrer Arbeit.

 

https://www.pro-polizei-berlin.de/

 

 

 

 

 

 

 

Ich unterstütze politische Bestrebungen, die sich EHRLICH für das Kleingartenwesen einsetzen - und nicht nur Wählerstimmen der Kleingärtner erschleichen wollen. Als zunehmend übelriechend und unästhetisch empfinde ich es, wenn Politiker den Wert des Kleingartenwesens im Munde führen, tatsächlich aber dessen Unterhöhlung betreiben oder nicht verhindern. Denn ein solcher Widerspruch der Verlogenheit und Vernebelung gehört, wo er in Erscheinung tritt, angeprangert.                                            

Axel Quandt  (Herausgeber)