Der zurückgenommene Zusatz : Zu der auf Google veröffentlichten Geschäftssitzadresse der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH
Mal was Lustiges. Vorsicht: Satire !
Kurze Zeit nachdem wir mit unserem Artikel vom 21.Juli 2019 (zur Thematik bestehender Interessengegensätze: Siehe Titelseite) an die Öffentlichkeit gegangen sind, wurde auf der Darstellung der auf Google veröffentlichten Geschäftssitzadresse der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH (Quickborner Str. 12 in Berlin –die gleiche Adresse, die auch der Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. hat) ein Zusatz eingetragen. Dieser lautete, bezogen auf die GmbH: „Dauerhaft geschlossen“.
Dieser Zusatz wurde dann ein oder zwei Wochen später wieder zurückgenommen.
Wie erklärt sich dieser dubiose Vorgang ? Zwei Theorien sind im Umlauf,
werden diskutiert:
Theorie 1: Böse Buben
(zugleich dann offenbar talentierte Internet-Hacker und Passwort-Knacker) haben diesen Zusatz, manipulativ und in böser Absicht, unbefugt hinzugefügt. Schlimm schlimm. Das ist
die Unbefugten-Theorie.
Theorie 2: Die Befugten
selbst (also auf der Seite der GmbH) haben nach der Veröffentlichung vom 21.Juli 2019, zur Thematik der Interessengegensätze, Ängste entwickelt und hielten die Adressen-Identität von GmbH
einerseits und Bezirksverband andererseits in diesem Zusammenhang für problematisch. Reflexartig könnte dann die Zusatzeintragung („Dauerhaft geschlossen“ – nicht bezogen auf die GmbH an sich,
sondern in Bezug auf die Adresse des Geschäftssitzes-) erfolgt sein. Später sah man dann, daß dies als Eingeständnis bestehender Interessengegensätze gewertet werden könnte, und man nahm den
Zusatz doch lieber wieder zurück. Das ist die Befugten-Theorie.
Welche von beiden Theorien zutreffend ist, wissen wir nicht. Welche die wahrscheinlichere ist, mag der kluge Leser selbst beurteilen. Falls Theorie 1 zutrifft, dann müssen die besagten „bösen Buben“ sich durch außergewöhnliche Dummheit auszeichnen, denn dieser Böse-Buben-Akt konnte logischerweise nur stark nach hinten losgehen – und zwar schon kurzfristig. Wenn Theorie 2 zutrifft, spricht es für große Ängste auf Seiten der Gesellschafter der GmbH. Nocheinmal: Welche von beiden Theorien im gegebenen Gesamtkontext zutreffend ist, wissen wir nicht. Welche die wahrscheinlichere ist, mag der kluge Leser selbst beurteilen.
Jedoch gibt es Trost für alle Interessierten: Der Urheber des Zusatzes läßt sich sicher feststellen, nämlich über eine Google-Anfrage bezüglich der IP-Adresse (Computer, Smartphone etc.). Frau Kleinau, Vorsitzende des Bezirksverbandes, erklärte bei einer Versammlung am 6.8.2019, daß Sie diese Google-Anfrage durchführen werde.
Inzwischen sind viele Wochen vergangen. Liebe Frau Kleinau, bitte nennen Sie nun die ermittelte IP-Adresse und den Namen der/des Verantwortlichen ! Wenn es ein Unbefugter war, dann bestehen hier keine datenschutzrechtlichen Schranken.
Frau Kleinau, wir warten !