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OFFENER BRIEF - gerichtet an die Grundstückseigentümer der Pankower Kleingartenflächen (u.a. das Land Berlin) und an bestimmte weitere Personen, die zu benennen hier unnötig ist und deren Namen jeder leicht erahnen wird.
Berlin, im August 2023
Betr.: Prüfung der etwaigen vereinsrechtlich-gesamtschuldnerischen (Finanz-)Haftung des GESAMTEN VORSTANDS des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde e.V. während der Kleinau-Jahre.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zwischenverträge zwischen den Grundstückseigentümern und dem Pankower Bezirksverband (BV) sind genuin-eigenständige Verträge.
Die Unterpachtverträge zwischen den Kleingärtnern und dem BV sind ebenfalls genuin-eigenständige Verträge.
Keineswegs ist es so, daß es zwischen den Unterpächtern (Kleingärtnern) einerseits und den Eigentümern andererseits genuin-eigenständige Verträge gibt, so dass der BV etwa nur eine Art Makler-Zwischenglied wäre.
§ 10 Abs.3 BKleingG schafft diese Rechtslage nicht, die sowieso besteht, sondern spiegelt sie logisch wider und regelt
Konsequenzen. Es ist dies eine SEHR STARKE Schutzvorschrift zugunsten der Kleingärtner, die sicherstellt, daß auch bei
gekündigten Zwischenpachtverträgen die Unterpachtverträge UNVERÄNDERT erhalten bleiben (als KLEINGARTEN-Unterpachtverträge). Dies gilt auch ohne B-Plan-Sicherung.
Etliche Juristen haben sich diesbezüglich übereinstimmend geäußert: Für die von dem BV an die Eigentümer nicht weitergeleiteten Pachtgelder haften die Kleingärtner unstrittig nicht. Ebensowenig wie die bayerische Bäcker-Innung. Das Argument, daß Eigentümer auf ihr Geld nicht verzichten können, ändern daran absolut nichts.
Bevor daher die Pankower Kleingärtner oder die bayerische Bäcker-Innung um eine freiwillige Doppelzahlung angebettelt werden (denn einer Doppel-Zahlungspflicht unterliegen sie nicht), also zu einer reinen Schenkung aufgefordert werden, sollten daher hier die in Deutschland geltenden Regeln zur vereinsrechtlich-gesamtschuldnerischen Haftung ALLER BV-Vorstandsmitglieder während der Kleinau-Jahre in Augenschein genommen bzw. überprüft werden. Also bei weitem nicht nur bezogen auf Frau Kleinau.
Haben diese BV-Vorstandsmitglieder ihre vereinsrechtlichen Pflichten und Prüfpflichten korrekt wahrgenommen ?
Es mag sein, daß die momentan zu beobachtende an Hysterie grenzende Panik-Mache Wirkung zeigt. Aber, so oder so, das wird sich
auch wieder legen – ggf. vielleicht leider erst nachdem alle Tausende Pankower Kleingärtner doppelt gezahlt haben (was sie nicht müssen). DANN werden die hier benannten Aspekte wie eine Lawine
wieder gewaltig auf die Tagesordnung rutschen, diesmal ohne Panik (aber ebenso energisch), und es wird sich dies als fulminantes POLITIKUM darstellen. Daß die Pankower Kleingärtner vermittels
Panikmache "hineingelegt" worden sind, wird dann langsam, aber mit Wucht ins Bewußtsein treten.
Deshalb nocheinmal die Frage: Haben
diese BV-Vorstandsmitglieder der Kleinau-Jahre ihre vereinsrechtlichen Pflichten und Prüfpflichten korrekt wahrgenommen ? Haben
sie korrekt ihre Informationsrechte/pflichten gehandhabt ? Die ggf. vorhandene Abwesenheit krimineller Energie ist hier ohne Bedeutung, ebensowenig
ein etwaig kumpelhaftes Auftreten. Das Thema wird uns, und ggf. auch die Gerichte, noch viele Jahre beschäftigen.
Mit Blick auf die Quickborner Strasse 12 verbreitet sich unter Pankower Kleingärtner immer mehr der Begriff „Horror-House“: Vgl.: HIER. Mir selbst kam der Begriff letzte Woche zum ersten Mal ans Ohr. Dem sollte entgegengewirkt werden. Die im vorhergehenden Absatz formulierte Fragestellung sollte sehr sehr ernst genommen werden. Dies sei angeraten.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Quandt (zur Person des Herausgebers: HIER)
Gewaltige Zweifel, ob beim BV ein ehrlicher Neuanfang beginnt: HIER.
Offener Brief des KGV Krugpfuhl: HIER