Kritikwürdiges Demokratieverständnis des Absolventen Gert Schoppa (Berlins Obergärtner).
Wenn eine Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), zum Nachteil eines Berliner Bezirksverbands-Vorsitzenden, instrumentalisiert und zum Stein des Anstoßes gemacht wird.
Eine Meinungsäußerung von Oberamtsrat a.D. Axel Quandt , Berlin den 4.5.25
Meine Kritik an Gert Schoppa, sein nach meiner Überzeugung in extremer Weise unzureichender bzw. kaum erkennbarer Kampf für das seit einigen Jahren im schlimmen Niedergang befindliche Berliner Kleingartenwesen, meine Kritk an sein “Valium- und Rollator-Aktivismus” sind allg. bekannt. Ebenso meine Kritik an seinem schlimm-dilettantischen Begriff der Korruption ( vgl. zu alledem, auch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die Links auf:
www.pankower-gartenzwerge.de/präsident-des-landesverbands-berlin/
Mehrfach habe ich einen Niedergang des Berliner Kleingartenwesens vorausgesagt, wie es ihn in der Historie des deutschen Kleingartenwesens noch niemals gegeben hat.
Und zu Recht sprach die Berliner Morgenpost (10.3.25) von den Pankower Schockwellen, die auch den Landesverband Berlin “erzittern” lassen. Aber es sind nicht nur Pankower Schockwellen.
Meine Kritik am Absolventen Gert Schoppa fand bei vielen Gartenfreunden Beifall, auch bei mehreren Vorstandsmitgliedern einiger Berliner Bezirksverbände. Ein Berliner Bezirksverbands-Vorsitzender, zugleich Mitglied im Vorstand des Landesverbands, teilte mir mit, dass er es nicht befürwortet, wenn Gert Schoppa im Oktober 2025 erneut zum Präsidenten des Landesverbands gewählt wird. Ein Auffassung, die auch ich teile, und die im Rahmen der Meinungsfreiheit wohl zulässig sein dürfte. Oder hat sich das Grundgesetz inzwischen geändert ? Falls dort die Meinungsfreiheit und das Demokratieprinzip ersetzt wurden durch “den Kampf gegen politisch-ideologische Diversion (PID)”, dann ist das leider an mir vorbeigerauscht. Leider wurde nun der Schriftverkehr zwischen mir und dem vorgenannten Bezirksverbands-Vorsitzenden -zum Schaden von uns beiden- dem Herrn Gert Schoppa bekannt, darunter auch ein Schreiben (mit “persönlich / verschlossen”) in dem ich mitgeteilt habe, dass auch weitere Berliner BV-Vorstandsmitglieder und ein Mitglied eines SED-Opferverbands gern an einem Treffen teilnehmen würden. Dieser Brief, in den Hausbriefkasten des betreffenden Bezirksverbands eingeworfen, fand auf mysteriöse Weise den Weg zu Gert Schoppa, der früher einmal selbst Vorsitzender dieses Bezirksverbands war. Ebenso wohl weitere Schriftstücke.
Das alles ist schlimm genug. Aber nun wird es gruselig:
Auf einer Sitzung des Berliner Landesvorstands im April 2025 kritisierte Gert Schoppa nicht etwa die offenkundige Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), sondern er attackierte den o.g. Bezirksverbands-Vorsitzenden (der zugleich Mitglied im Vorstand des Landesverbands ist) und warf ihm Vertrauensbruch vor. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, seine Funktion beim Landesverband einstweilen ruhen zu lassen.
Der betreffende Bezirksverbands-Vorsitzende rief mich an (auch dieser Anruf uhrzeittechnisch registriert und gespeichert, wie bei allen bei mir eingehenden Anrufen und Emails) und ich versicherte ihm, dass Gert Schoppa keinen Anspruch auf “Nibelungentreue” habe. Die LV-Vorstandsmitglieder wurden von der Berliner Delegiertenversammlung gewählt, und nicht etwa von Gert Schoppa “auserwählt”.
Auch ist es im Rahmen der Meinungsfreiheit legitim Kritik an Gert Schoppa zu üben. Und ich weise darauf hin, dass es keinen Anspruch auf eine “Präsidentschaft auf Lebenszeit” gibt. Ich und andere werden die Kritik an Gert Schoppa forcieren. Sein Valium- und Rollator-Aktivismus, seine Vita, seine damit verbundene Angreifbarkeit, die konfliktscheuen “Schmusefotos” mit Politikern ..... u.a. ... lassen keine andere Wahl. Und der hier geschilderte Vorfall ist nicht geeignet die Sicht auf den Absolventen zu ändern.
Wichtig ist nicht Gert Schoppa; wichtig ist das Berliner Kleingartenwesen !