Einmalumlage:   Doppelzahlung durch alle Pankower Kleingärtner ?   Pro und Contra.  Risiken verbleiben immer (so oder so) !

 

-Artikel vom 12.5.2023-

 

 

Nachfolgend:   1) Was spricht dagegen ?   2) Was spricht dafür ?   3) Was ist nur Unsinn und Desinformation ?   In umgekehrter Reihenfolge :

 

 

Unsinn und Desinformation:

 

Die Behauptung, daß die Pankower Kleingärtner ihre Gärten verlieren würden, wenn sie nicht die veruntreuten Pachtgelder bzw. Schulden des Bezirksverbands übernehmen würden, weil die Eigentümer dann die Zwischenpachtverträge kündigen, ist Unsinn. Auch bei einer Kündigung der Zwischenpachtverträge, bleiben die Kleingärtner durch § 10 Abs.3 BKleingG geschützt.  Ohne wenn und aber !   Auch andere §§ des BKleingG hebeln diese Schutzvorschrift nicht aus. Siehe dazu die näheren Erläuterungen weiter unten auf dieser Unterseite (" § 10 Abs.3 BKleingG ").

 

Die Behauptung des Bezirksverbands (dessen Interessen jedenfalls nicht identisch sind mit den Interessen eines KGV), daß ein Insolvenzverwalter, wenn er denn käme, die Verträge kündigen würde (um Geld einzusparen), ist nicht nachvollziehbar. Wir haben mit zwei erfahrenen Insolvenzverwaltern gesprochen.  Richtig ist, daß  IN DIESEM FALL  der § 10 Abs.3 BKleingG nicht greifen würde.  Aber:  Warum sollte ein etwaiger Insolvenzverwalter die Verträge kündigen ? Die Verträge, nach beiden Seiten, sind ja die einzige Einnahmequelle des BV. Und mit Wegfall der Verträge würden auch die jeweiligen Verbandsabgaben (momentan pro Parzelle 130 Euro im Jahr) automatisch entfallen. Hier werden also nur Drohkulissen aufgebaut. Ein Insolvenzverwalter, den wir alle NICHT herbeiwünschen, würde an anderer Stelle tätig werden:  Er würde ein Teilschuldenerlass ggü. den Gläubigern anstreben, und er würde nicht zulassen, daß erneut überhöhte Gehälter gezahlt werden. Seine Aufgabe ist nicht die "Abrissbirne", sondern die Rettung.

 

Was spricht dafür:

 

Wenn der BV zur Ruhe kommt, sich radikal erneuert (was aber dann auch WIRKLICH passieren muß:  Zu den Zweifeln:  HIER) ,  dann würde er wieder anwachsen können und die klassischen BV-Funktionen wieder ausüben können (im Zusammenhang mit Pächterwechsel, Schätzungen ...etc. ...), was momentan ja leider nicht der Fall ist. 

 

Die gegenwärtige Hauptgefahr ist nicht der "Unsinn und die Desinformation" (siehe den oberen Abschnitt), sondern eine mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Diese hätte erhebliche negative Folgen. Wir halten es nicht für wahrscheinlich, daß das Land Berlin einen solchen Antrag beim Finanzamt stellt; einige private Grundstückseigentümer könnten das aber in die Wege leiten, wenn sie nicht  SCHNELLSTENS  ihre Gelder erhalten.

 

Was spricht dagegen:

 

Das Stopfen der Finanzierungslücken wird nur funktionieren, wenn ALLE mitmachen:  Alle KGV und ALLE Kleingärtner. Ob das der Fall ist, bleibt zweifelhaft. Es könnte sehr schwierig werden, KGV's und/oder einzelne Kleingärtner mit Verweis auf "Beschlüsse" zur Zahlung zu zwingen, wenn diese sich auf ihre Pachtverträge berufen und darauf, daß sie ihre Pflichten schon erfüllt haben. Es wird ggf. gerichtliche Klärungen geben. Wie auch immer diese ausgehen; es kann Jahre dauern. Ggf. wird also ein schnelles Stopfen der Finanzlücken des BV garnicht funktionieren. Dann war alles umsonst.

 

Seit vielen Monaten kommen laufend neue Hiobs-Botschaften. Der finanzielle Fehlbetrag bzw. was wir darüber wissen, wächst immer wieder erneut. Ein Fass ohne Boden ?  Nur die Spitze des Eisbergs ?  Es könnte also gut sein, daß wir noch öfter über "Einmal-Doppelzahlungen" werden reden müssen. Werden sich dann immer wieder Pro-Mehrheiten finden ?  Wenn nicht, war wiederum alles umsonst. 

 

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Nun ist guter Rat teuer !  Das  Viola-Kleinau-Erbe  wird noch viele Fragen und Schrecken mit sich bringen. Wer eine Glaskugel oder eine Zauberformel hat, der möge sich bitte melden. 

 

Axel Quandt  (Herausgeber)

 

 

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§ 10 Abs.3  BKleingG 

 

 

In den aktuellen Diskussionen im Pankower Kleingartenwesen zum Thema „Einmalumlage“, die ggf. alle Kleingärtner zahlen sollen, um die Finanzlücken („verschwundene Gelder“  etc. ...) beim Bezirksverband zu schließen, hat niemand eine Glaskugel oder Zauberformel. Nicht ganz außer Betracht bleiben darf allerdings ein Blick auf § 10 Abs.3 BKleingG:

 

„Wird ein Zwischenpachtvertrag durch eine Kündigung des Verpächters beendet, tritt der Verpächter in die Verträge des Zwischenpächters mit den Kleingärtnern ein.“

 

Dazu Anmerkung Nr.5 zu § 10 BKleingK im Kommentar von Mainczyk:

"Die Vorschrift des Abs.3 soll die vertragstreuen Kleingärtner vor dem Verlust ihres Kleingartens wegen Nichterfüllung von Pflichten durch den Zwischenpächter schützen."

Mancher Unterpachtvertrag-Text steht im Widerspruch zu § 10 Abs.3 des BKleingG. Diese Rechtsnorm ist aber unserer Auffassung nach unabdingbar, kann nicht durch Vertrag ausgehebelt werden (wie bei fast allen zugunsten der Schwächeren erlassenen Schutzvorschriften).

 

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Akten verschwunden:  Aktualisierung (vom 2.5.2023):   

 

Bislang gab es viele (unwahrscheinlich klingende) Gerüchte; jetzt aber ist es offiziell:   Alle relevanten Akten und Unterlagen, die Aufschluß geben könnten über das Finanzgebaren der letzten Jahre beim Bezirksverband der Gartenfreunde Pankow e.V. sind auf wundersame Weise verschwunden (kistenweise). Reißwolf ?  Der allseits erhoffte "externe Wirtschaftsprüfer" kann nun seine Arbeit wohl leider nicht aufnehmen. Nun ist polizeiliche Ermittlungsarbeit noch wichtiger. Wer ist Nutznießer von diesem "Verschwinden" ?   Ich habe Strafanzeige wegen "Urkundenunterdrückung" (§ 274 StGB) gegen Unbekannt erstattet.  Den Tätern rufe ich zu:  Make my day.  Beste Grüße,   Axel Quandt

 

 

 

 

 


Wir befürworten die Zielsetzungen von  Transparency International Deutschland e.V.  und die des  Anti- korruptionsvereins Berlin e.V.  und unterstützen beide Organisationen :  

 

 

Wir befürworten ausdrücklich die Zielsetzungen von  "Pro Polizei Berlin e.V.".  Dafür gibt es viele Gründe. Einbrüche in Kleingarten-Lauben sind zahlreich, Vandalismus weit verbreitet. Eine Zusammenarbeit mit der Polizei ist wichtig, ebenso die Unterstützung -auch medial- ihrer Arbeit.

 

https://www.pro-polizei-berlin.de/

 

 

 

 

 

 

 

Ich unterstütze politische Bestrebungen, die sich EHRLICH für das Kleingartenwesen einsetzen - und nicht nur Wählerstimmen der Kleingärtner erschleichen wollen. Als zunehmend übelriechend und unästhetisch empfinde ich es, wenn Politiker den Wert des Kleingartenwesens im Munde führen, tatsächlich aber dessen Unterhöhlung betreiben oder nicht verhindern. Denn ein solcher Widerspruch der Verlogenheit und Vernebelung gehört, wo er in Erscheinung tritt, angeprangert.                                            

Axel Quandt  (Herausgeber)